Ebay Kleinanzeigen - Verkäufer droht mit Anwalt?


12.02.2021, 19:57

Was kann schlimmstens passieren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für zukünftige Verkäufe solltest Du beherzigen, das es "unzumutbar" für einen Käufer wäre sofort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu bezahlen .

D.h. selbst wenn es 4-5 Tage dauert, bis Du Dein geld bekommst, kannst Du dann nicht einfach den Artikel an jemand anderen Verkaufen, da Du und der Käufer einen gemeinsamen Kaufvertrag abgeschlossen habt, auf den beide Seiten bestehen können.

-> Käufer , das Du lieferst

-> Du/Verkaufer , das bezahlt wird

Für diesen Fall wäre es nun wohl angemessen, das Du die Dir nun überwiesene Summe zzgl. des "sicher Zahlen" Betrages ( das ist ein fester %-Satz von den 60€ ...keine Ahnung evtl. 5 % = 3 EUR ) wieder an den Käufer zurücküberweist, da Du andernfalls Betrug begehen würdest. ( wenn Du das Geld behältst )

Schreibe den Käufer am besten an und sage ihn ( auch wenn es nicht schön ist ) ,

das Dir der Gegenstand kaputt gegangen ist und das Du ihm den Kaufbetrag zzgl. des "sicher Kaufen" betrages zurücküberweisen wirst.

Er soll Dir dazu die Summe nennen und dann überweist Du das Geld zurück.

Ist zwar gelogen , aber es hört sich netter an, als wenn Du etwas Schreibst, wie "an einen anderen verkauft" . Da würde ich als Käufer gar kein Verständnis für haben .

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen Artikel für 60€ reingestellt.

Kann man machen - gegen Bar und Abholung.

Wenig später habe ich direkt eine Nachricht bekommen das der Verkäufer diesen Artikel kaufen will.

Wieso wolltest du deinen eigenen Artikel kaufen?

und er hat die Ebay Kleinanzeigen sicher bezahlen Methode angefordert.

Dann hättest du das eben ablehnen müssen.

Er meinte er hätte es bezahlt aber ich hatte gar keine Bankdaten hinterlegt.

Das ist dafür auch nicht erforderlich. Mit der Annahme hast du einen rechtsgültigen Vertrag über die Zahlungsabwicklung zusätzlich zum Kaufvertrag geschlossen.

und er hat sich 2tage nicht gemeldet und beim Status stand auch nicht bezahlt

Das ist irrelevant. Vertrag ist Vertrag.

Dann habe ich ein anderes Angebot für den ganzen Preis bekommen und an diesen Verkauft.

Das ist eine Straftat, denn du hast somit einen Artikel verkauft, der dir gar nicht gehörte zu dem Zeitpunkt; du warst nur Besitzer, nicht mehr Eigentümer. Das ist Warenbetrug.

Und dann plötzlich hat sich der andere wieder gemeldet und meine das das Geld nun als bezahlt im Status steht.

Logisch.

Ich habe ihm nochmal gesagt das ich nicht hinterlegt habe und auch keine Geld erhalten habe.

Das erhältst du auch erst nach dem bestätigten Versand. Wieso liest du nicht die Vertragsbedingungen?

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/sicher-bezahlen/verkaeuferschutz/

Ich meinte das ich ihm das Geld zurückzahle aber er droht nur mit einem Anwalt.

Du schuldest ihm den Artikel, nicht das Geld. Wie du das anstellst, ist deine Sache.

Jetzt hat er seinen Anwalt eingeschaltet.

Das solltest du auch tun. Mit etwas Glück lässt sich der Fall außergerichtlich beilegen, ansonsten droht dir eine Anzeige (unter anderem).


Oponn  12.02.2021, 12:32
Das ist eine Straftat, denn du hast somit einen Artikel verkauft, der dir gar nicht gehörte zu dem Zeitpunkt; du warst nur Besitzer, nicht mehr Eigentümer. Das ist Warenbetrug.

Bitte. Natürlich war er bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufvertrags Eigentümer.

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FordPrefect  12.02.2021, 12:38
@Oponn

Nein. Da er den Zahlungsbedingungen hier aktiv zugestimmt hatte, eben nicht mehr.

Zitat:

"Du musst eine versicherte Versandmethode verwenden und den Artikel innerhalb von 7 Tagen an die im Rahmen der Abwicklung übermittelte Adresse versenden. Nach deiner Versandbestätigung in der App sowie der Empfangsbestätigung durch den Käufer wird dir der vereinbarte Betrag ausgezahlt."

Zitat Ende.

und weiter:

"Es ist daher notwendig, dass du deine Bankdaten einmalig bei unserem Partner und Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) hinterlegst, damit dir dein Geld ausgezahlt werden kann."

All dem hat der Verkäufer zugestimmt, als er die Zahlmethode akzeptiert hat. Selbst wenn noch kein Eigentumsübergang erfolgt sein sollte, hätte er den Artikel ohne Rückmeldung nicht anderweitig veräußern dürfen. In Bezug auf den Verdacht des Eingehungsbetruges ändert das nichts.

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Oponn  12.02.2021, 12:50
@FordPrefect
Selbst wenn noch kein Eigentumsübergang erfolgt sein sollte, hätte er den Artikel ohne Rückmeldung nicht anderweitig veräußern dürfen.

Natürlich durfte er. Wie er ihn danach liefert, ist dann sein Problem.

In Bezug auf den Verdacht des Eingehungsbetruges ändert das nichts.

Der ist durch nichts in der Fragestellung gerechtfertigt.

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NonNam  12.02.2021, 13:11

<räusper" Das ist eine Straftat, denn du hast somit einen Artikel verkauft, der dir gar nicht gehörte zu dem Zeitpunkt; du warst nur Besitzer, nicht mehr Eigentümer. Das ist Warenbetrug.

Das ist ja nun Unfug. Selbstverständlich war er da noch Besitzer und Eigentümer.

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Esskah  12.02.2021, 20:17

Eigentümer könnte er gem. BGB doch noch gar nicht sein, weil dafür die Voraussetzung fehlen dürfte vgl. 929 BGB

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Weil hier weder Übergabe noch Einigung besteht, könnte folglich auch kein Eigentum erworben sein.

Er könnte lediglich seine Pflicht aus dem Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit nicht erfüllen und würde dadurch schadensersatzpflichtig.

Für Betrug fehlt mir persönlich hier die Absicht, daher denke ich nicht, dass das relevant wäre.

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Schlimmstenfalls kann es passieren, dass du den Artikel noch einmal beschaffen und ihm schicken oder die Differenz bezahlen musst, die er drauflegen musste, um sich das Teil anderweitig zu beschaffen.

Lass ihn doch drohen. Dem Anwalt ist es egal. Den muss er dann erst einmal bezahlen, sonst rührt der Anwalt keinen Handschlag.