Ebay Artikel nicht bezahlt bei Auktion, Anzeige möglich?
Hallo, am 10.01.20 habe ich eine Uhr per Auktion verkauft, der Käufer war wie es sich herausstellt ein Dienstleister und hat sogar ein eigenes Geschäft. Der Käufer hat jedoch bis heute nicht gezahlt. Ich habe ca 10 mal die Nummer angerufen die auf deren Webseite angezeigt wurde. Jedesmal ging ein Mitarbeiter dran und sagte der Geschäftsführer (nur er tätigt wohl die Ankäufe) wäre beschäftigt. Nun habe ich Ebay Kontaktiert, die sagten Käufe auf ebay sind rechtlich bindend weil man mit dem mitbieten und kaufen automatisch einen Kaufvertrag eingeht. Der Ebay Mitarbeiter sagte er wird dort anrufen und die sache klären. Wenn der Käufer dann immernoch nicht Zahlen möchte könnte ich eine Anzeige erstatten. Glaubt ihr das würde klappen? Es geht um einen hohen vier stelligen betrag, und nachdem man mich jedesmal abgewiesen hat möchte ich das schon irgendwie aus Prinzip machen. Hatte hier jemand mal Erfahrung bei solchen fällen? Habt ihr am ende euer geld bekommen, wie liefs ab? Um paar fragen vorab zu beantworten, nein ich habe die uhr nicht versendet. Und ich möchte auch nicht einfach neu inserieren, da der preis zu dem die Uhr verkauft wurde schon durchaus gut war. Außerdem war es eine Aktion, wo man für max. 3€ gebühren inserieren konnte. Bei so hohen beträgen zahlt man bei ebay normalerweise saftige gebühren.
danke
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
4 Antworten
Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?
Sinnvoller ist das hier:
Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.
Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.
Gleichzeitig meldest Du bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.
Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Und bevor Du fragst:
Nein, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, für die die Polizei nicht zuständig ist.
Und geht bei der zivilrechtlichen Klärung erst einmal für alle Kosten in Vorlage. Ob er diese, die ihm zwar zustehen, jemals erstattet bekommt, ist fraglich. Ein Dientleister zu sein und ein eigenes Geschäft zu haben, sagt noch nichts über die Bonität des Käufers aus.
Du kannst den Kaufpreis vom Käufer verlangen, allerdings nur Zug um Zug Herausgabe der Ware. Im Falle einer Klage würde das Gericht ihn auch nur Zug um Zug verurteilen und dann müsste der Gerichtsvollzieher beide Forderungen möglichst zeitgleich eintreiben.
Ja selbstverständlich würde ich die ware geben, hätte ja sonst keinen sinn. Mir gehts halt darum ob das geht und es durchgesetzt werden würde
Deine Antworten sind murks.
Zivilrechtlich kannst ihn zur Vertragserfüllung zwingen, was dich da erwarten kann: https://www.mydealz.de/diskussion/wenn-der-ebay-kaufer-nicht-zahlt-ein-klageweg-1026344
Ja genau das mein ich. Er hats durchgezogen und den fall gewonnen, sogar mit zinsen. Bei einem mittleren 3 stelligen Betrag. Bei mir geht es um einen hohen 4 stelligen betrag. Rechtschutzversichert bin ich auch. Also sollte ich es tun, finden sie nicht?
Yup. Bei Kleinkram sag ich immer es lohnt den Aufwand nicht weil das ja auch Monate dauert, aber schon bei nem hohen dreistelligen Betrag und dann weißt auch noch dass der andere volljährig ist und gewerblich (er sollte es besser wissen), sicher.
Für eine Anzeige gibt es keinen Grund bzw die wird gar nicht aufgenommen. Das nicht-bezahlen einer Bestellung ist nämlich nicht strafbar.
Du kannst ihn allenfalls zivilrechtlich auf Zahlung und Abnahme verklagen.
Parallel dazu würde ich auf jeden Fall bei ebay einen "nicht bezahlten Artikel" melden. Dann bekommst Du zumindest die Verkaufsgebühren wieder.
Ja, das passiert sowieso automatisch. Habe ja mit dem ebay Mitarbeiter gesprochen. Ja anzeigen ist vllt das falsche wort, weisst doch was ich meine. Ob ich halt dagegen vorgehen kann und er dann bezahlen muss
Er hat einen gültigen Kaufvertrag mit Dir geschlossen und dessen Erfüllung kannst Du verlangen. Allerdings musst Du das selbst bzw mit einem Anwalt durchsetzen. Die Polizei ist da nicht zuständig. Du trägst dabei auch das Kostenrisiko - der Anwalt will sein Honorar - egal ob er erfolgreich ist oder nicht
Ich weiss, und selbst da greift meine rechtschutzversicherung
Bei einem hohen vierstelligen Wert ist es auf jeden Fall wert.