Ebay Artikel nicht bezahlt bei Auktion, Anzeige möglich?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nein, er wird nicht zahlen müssen 100%
Ja, er wird zahlen 0%
Er zahlt spätestens nach der Anzeige 0%

4 Antworten

Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?

Sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Und bevor Du fragst:

Nein, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, für die die Polizei nicht zuständig ist.


Yetanotherpage  06.02.2020, 18:16

Bei einem hohen vierstelligen Wert ist es auf jeden Fall wert.

0
haikoko  06.02.2020, 18:43
@Yetanotherpage

Und geht bei der zivilrechtlichen Klärung erst einmal für alle Kosten in Vorlage. Ob er diese, die ihm zwar zustehen, jemals erstattet bekommt, ist fraglich. Ein Dientleister zu sein und ein eigenes Geschäft zu haben, sagt noch nichts über die Bonität des Käufers aus.

2
Bruh1 
Fragesteller
 06.02.2020, 18:51
@haikoko

naja.. ist schon ein großer laden. Sogar mit gut aufgestelltem onlineshop.. ich denke wenn man den ganzen Laden pfändet kommt ein mittlerer 6 stelliger Betrag bei raus. Außerdem bin ich rechtschutzversichert

1

Du kannst den Kaufpreis vom Käufer verlangen, allerdings nur Zug um Zug Herausgabe der Ware. Im Falle einer Klage würde das Gericht ihn auch nur Zug um Zug verurteilen und dann müsste der Gerichtsvollzieher beide Forderungen möglichst zeitgleich eintreiben.


Bruh1 
Fragesteller
 06.02.2020, 18:32

Ja selbstverständlich würde ich die ware geben, hätte ja sonst keinen sinn. Mir gehts halt darum ob das geht und es durchgesetzt werden würde

0

Deine Antworten sind murks.

Zivilrechtlich kannst ihn zur Vertragserfüllung zwingen, was dich da erwarten kann: https://www.mydealz.de/diskussion/wenn-der-ebay-kaufer-nicht-zahlt-ein-klageweg-1026344


Bruh1 
Fragesteller
 06.02.2020, 18:49

Ja genau das mein ich. Er hats durchgezogen und den fall gewonnen, sogar mit zinsen. Bei einem mittleren 3 stelligen Betrag. Bei mir geht es um einen hohen 4 stelligen betrag. Rechtschutzversichert bin ich auch. Also sollte ich es tun, finden sie nicht?

0
Yetanotherpage  06.02.2020, 19:55
@Bruh1

Yup. Bei Kleinkram sag ich immer es lohnt den Aufwand nicht weil das ja auch Monate dauert, aber schon bei nem hohen dreistelligen Betrag und dann weißt auch noch dass der andere volljährig ist und gewerblich (er sollte es besser wissen), sicher.

1
Nein, er wird nicht zahlen müssen

Für eine Anzeige gibt es keinen Grund bzw die wird gar nicht aufgenommen. Das nicht-bezahlen einer Bestellung ist nämlich nicht strafbar.

Du kannst ihn allenfalls zivilrechtlich auf Zahlung und Abnahme verklagen.

Parallel dazu würde ich auf jeden Fall bei ebay einen "nicht bezahlten Artikel" melden. Dann bekommst Du zumindest die Verkaufsgebühren wieder.


Bruh1 
Fragesteller
 06.02.2020, 18:32

Ja, das passiert sowieso automatisch. Habe ja mit dem ebay Mitarbeiter gesprochen. Ja anzeigen ist vllt das falsche wort, weisst doch was ich meine. Ob ich halt dagegen vorgehen kann und er dann bezahlen muss

0
Highlands  07.02.2020, 10:43
@Bruh1

Er hat einen gültigen Kaufvertrag mit Dir geschlossen und dessen Erfüllung kannst Du verlangen. Allerdings musst Du das selbst bzw mit einem Anwalt durchsetzen. Die Polizei ist da nicht zuständig. Du trägst dabei auch das Kostenrisiko - der Anwalt will sein Honorar - egal ob er erfolgreich ist oder nicht

0
Bruh1 
Fragesteller
 09.02.2020, 00:14
@Highlands

Ich weiss, und selbst da greift meine rechtschutzversicherung

0