E-Scooter im Zug mit nehmen?

1 Antwort

Hallo LittleFox2008

Ob und unter welchen Bedingungen du deinen eScooter mitnehmen kannst, kommt darauf an ob dieser sich zusammenklappen lässt oder nicht.

Die meisten Verkehrsverbünde sehen für die Mitnahme aufgeklappter eScooter dieselben Bedingungen vor wie für Fahrräder, bedeutet man braucht je nach Verkehrsverbund eine Zusatzfahrkarte und es gibt unter umständen Zeiten wo man den nicht mitnehmen kann.

Zusammengeklappte eScooter zählen hingegen rechtlich als Gepäckstück und dürfen daher kostenfrei mitgekommen werden. Einige Verkehrsverbünde und der DB Fernverkehr haben dies auch extra so in ihre Beförderungsbedingungen geschrieben, damit hättest du etwas handfestes worauf du dich berufen könntest. Grundsätzlich aber müssten alle öffentlichen Verkehrsmittel es zumindest dann hinnehmen wenn gerade wegen absoluter Überlastung im Einzelfall Sicherheitsrisiken bestehen.

LG

Darkmalvet