e-nummer beim Motorrad auspuff?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

kurz und ohne tiefer darauf einzugehen ist die E-Prüfnummer nichts anderes als eine ABE. Nur ist dies eine die Zulassung nach europäischem Recht und die ABE nach nationalem Recht.

Allerdings muss bei Teilen die eine ABE haben, diese immer mitgeführt werden, was bei Teilen mit einer E-Prüfnummer nicht erforderlich ist.

Bei ESD und Auspuffanlagen reicht das E-Prüfzeichen alleine nicht aus. Es gibt zusätzlich eine Prüfnummer, die zusammen mit dem E-Prüfzeichen eingestanzt ist.

Diese Prüfnummer muss vorhanden / eingestanzt sein und sagt aus, dass der ESD / Auspuff genau für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen ist.

Dazu gibt es auch Unterlagen in denen dann auch genau das Motorrad / die Motorräder aufgeführt ist / sind.

Diese müssen aber wie schon gesagt, nicht mitgeführt werden.

Im Falle einer Kontrolle helfen diese Unterlagen natürlich, dass die Ordnungshüter schneller feststellen können, ob die Prüfnummer passt und der ESD / Auspuff auch wirklich für das Motorrad zugelassen ist.

Von daher kann es nicht schaden, eine Kopie davon mitzuführen. Das Original würde ich aber zu Hause sicher verwahren.

Fährst du mit einem nicht für genau das Modell zugelassenen Auspuff erlischt die Betriebserlaubnis deines Motorrads.

Viele Grüße

Michael

Die Auspuffanlage aus dem Zubehör wird für ein bestimmtes Motorrad homologiert und erhält dann die sogenannte E-Nummer. 

Mit den zur Auspuffanlage gehörigen Papieren kann dann nachgewiesen werden, dass die Auspuffanlage für das Motorrad zugelassen ist - oder eben nicht. 

Daher kann man nicht einfach von Motorrad A die Anlage nehmen und an Motorrad B montieren.
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Eine ABE für ein bestimmtes Teil hat eine KBA Nummer. Beispielsweise bei Fußrasten oder Stahlflexbremsleitungen gut zu sehen:

https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/110831_09.jpg

Wer keinen Bock hat ständig die ABE herumzufahren kann sich die Fußrasten auch eintragen lassen (muss es aber nicht):

https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/130902_09.jpg

Ein Auspuff hat keine ABE wie Fußrasten sondern ist E-homologiert und muss daher nicht eingetragen werden. Eine ABE muss auch nicht mitgeführt werden, denn die E-Nummer erfüllt diesen Zweck.

Ja, man könnte theoretisch (!) den Auspuff von einem anderen Motorrad montieren - nur wäre das dann nicht legal -> Betriebserlaubnis erloschen. Egal ob dieser Auspuff eine E-Nummer hat oder nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Die e-Nummer muss auf dem Auspuff stehen. Die ABE-Nummer vergibt das KBA ( Kraftfahrtbundesamt), dort steht auch die e-Nummer drin.

Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, 

in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, 

gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

Stimmt diese Nummer nicht mit dem Land der Zulassung überein so ist das Teil nicht zugelassen Deutschland 1 / Frankreich 2 / Italien 3 usw. bis zur  62 Ägypten also sind in Deutschland Anlagen mit 2-62 ohne Zulassung .

Die allgemeine Betriebserlaubnis ABE gibt Fahrzeugteile für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr frei. 

Teile mit ABE müssen nach der Montage nicht  beim TÜV eingetragen werden. 

Die ABE-Bescheinigung (oft ein DIN A6 großes Heft) muss aber mitgeführt werden. 

Darum kann man sich die Teile trotzdem eintragen lassen, das kann in diesem Fall aber auch ohne TÜV bei der Zulassungsstelle geschehen. 

Es kostet 10,20 €. 

Dieser Betrag wird aber auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig. 

Darum verstauen viele Motorradfahrer lieber einen Stapel ABEs in einer Klarsichthülle irgendwo unter der Sitzbank.

Typische Teile mit ABE sind Kleinteile, die an viele Fahrzeuge passen. 

Eher selten sind Zubehörteile, die nur für ein spezielles Motorrad eine ABE aufweissen.

Auch Teile mit e-Zeichen dürfen wie Teile mit ABE am Motorrad verbaut werden und müssen nicht eingetragen werden. 

Zu diesen Teile muss keine Bescheinigung mitgeführt werden.

 



PirateInside 
Fragesteller
 25.06.2017, 13:50

ok danke.
Das heißt, damit ich den Auspuff in Deutschland fahren darf, muss er die Nummer e-1 drauf haben?

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Gaskutscher  25.06.2017, 16:51
@PirateInside

Der Textblock den Fuji mal wieder kopiert hat ist sinnfrei da er deine Frage nicht beantwortet.

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