Duschabfluss verstopft, wie putzen?

3 Antworten

Das sieht aus, wie ein Überlaufabfluss. Vermutlich ist die Duschtasse etwas höher, der herausziehbare Teil dient dazu, die Dusche als "Wanne" zu nutzen.

Feste Verstopfungen kann man am besten zunächst mechanisch mit einem "Pümpel" beseitigen. Soweit Wasser einlaufen lassen, bis der Abfluss unter Wasser steht und dann mit der Saugglocke ein paar mal rauf und runter stoßen und dann mit einem Ruck nach oben ziehen, da sollte dann ggf. z.B. ein Haarbüschel einfach rausflutschen.

Anschleßend kann man noch mit einem flüssigen Rohrreiniger arbeiten. Nach Flaschenanweisung in den Ausguss geben und über Nacht einwirken lassen. Dann müsste es wieder fließen.

Das ist nicht dein Problem. Rufe den Vermieter an.


Jubiljana  02.03.2020, 20:31

Das ist nicht unbedingt richtig. Hier handelt es sich um einen Gebrauchsschaden und viele Mietverträge übertragen derartige Kleinreparaturen auf den Mieter.

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AlterHaudegen75  02.03.2020, 20:39
@Jubiljana

Tatsächlich? Na dann ziehe ich meine Antwort zurück. Ich kann da nur von meinen Erfahrungen sprechen. Und wenn bei mir was ist rufe ich den Vermieter an und der schickt dann jemanden. Bezahlen musste ich bislang noch nie.

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Jubiljana  02.03.2020, 20:42
@AlterHaudegen75 Kleinreparaturen

 (dmb) Der Vermieter ist nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.

Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.

- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.

- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.

- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.

Unwirksam, so der Mieterbund, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters. Der kann bei entsprechender Vertragsgestaltung eben nur verlangen, dass der Mieter für Kleinreparaturen zahlt, mehr nicht.

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AlterHaudegen75  02.03.2020, 21:42
@Jubiljana

Jetzt hast du mich so Neugierig gemacht das ich mir allen ernstes meinen Mietvertrag noch einmal genau durchgelesen habe. Da steht aber nichts von irgendwelchen Obergrenzen. Nur irgendwas davon das ich die Kosten trage wenn ich selbst den Schaden verursacht habe. Im Text : ".......Kausal-Situationsbedingt......" was mir so ehrlich gesagt noch nie aufgefallen ist. Denn wie schon erwähnt, stimmt was nicht dann kommt jemand und Behebt das. Und der Vermieter sagt auch immer nur ich solle mich Melden wenn was ist. Aber nun, ich lerne immer gerne dazu. Also vielen Dank.

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Jubiljana  03.03.2020, 20:20
@AlterHaudegen75

In manchen Verträgen ist eine entsprechende Klausel drin, in anderen nicht, halt Vertragsfreiheit. Ich vermiete selber eine Wohnung und bei mir ist zwar auch ein entsprechender Passus enthalten, aber bisher habe ich auch immer gesagt "gib mir die Rechnung". Professionelle Verwaltungen sind da wohl konsequenter.

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