Durften die Eltern der Geschwister Scholl ihre Kinder nochmals sehen?
Sophie und Hans Scholl wurden durch das Fallbeil hingerichtet
Durften ihre Eltern sie im Sarg nochmals sehen oder wurde das nicht erlaubt damals?
2 Antworten
Nein. Normalerweise bekamen die Angehörigen den Leichnam gar nicht ausgeliefert, der Staat hat ihn an unbekanntem Ort verscharrt. Die Scholls drangen darauf und es wurde ihnen gestattet, ihre Kinder auf dem Perlacher Friedhof beizusetzen. Eine Aufbahrung gab es aber nicht, nach dem Tod durch das Fallbeil auch kaum vorstellbar.
Ich sah mal ein Foto in einem amerikanischen Forum wo solch ein Toter aufgebahrt wurde und er war nicht entstellt auf dem Foto.Da der Bestatter ihn gut hergerichtet hatte
Natürlich hätte man die Leichname zur Aufbahrung herrichten können. Da es sich aber um "Staatsfeinde" handelte, durfte "natürlich" nicht öffentlich um sie getrauert werden.
also ich weiß es nicht genau, jedoch bezweifle ich das sie klassisch aufgebahrt wurden
Ich las mal von einem Mann der durch einen Arbeitsunfall geköpft wurde das man dem Toten einen Schal um den Hals legte (Im Sarg)