Durfte man in der DDR ein privatgeführten Betrieb haben?

8 Antworten

Bis 1972 gab es noch zahlreiche Privatbetriebe in der DDR, allerdings nur kleinere (m. E. mit bis zu 100 Mitarbeitern). Diese wurden jedoch 1972 verstaatlicht. Handwerksbetriebe, wie Werkstätten, Bäckereien, Fleischereien usw. ließ man dagegen bestehen. S. Antwort beangato.

Am Anfang hat es gedauert, bis sie alles in ihrem Sinn geändert haben.

Später haben sie manches stillschweigend geduldet, weil es anders nicht ging.

Sicher stark abhängig von den führenden Leuten im Ort und wie man zu denen stand, ob sie einen gelassen haben oder nicht.

http://www.hdg.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/WiederaufbauUndWirtschaft/privatbetriebe.html

"Privatbetriebe bleiben in der DDR vor allem in den Bereichen Einzelhandel, Gaststätten und Handwerk bestehen. Im Handwerk ist sogar der überwiegende Teil der Betriebe noch in privater Hand. Laut DDR-Verfassung dürfen nur solche Betriebe in Privatbesitz sein, die auf "überwiegend persönlicher Arbeit" beruhen. Es ist außerdem verboten, dass Privatbetriebe mehr als 10 Angestellte beschäftigen.

War erlaubt.

Ja natürlich war das erlaubt

Der Alltag war allerdings nicht leicht, denn man musst ja immer zu sehen das man auch etwas hatte mit dem man produzieren konnte. Und ganz so groß durfte die Firma sicher auch nicht werden...

Aber nur ganz kleine Betriebe, max. 10 Leute. Die leute durfetn nicht mehr verdienen als in staatlichen ("volkseigenen") betrieben.