Durch zina Schwangerschaft?


15.04.2023, 01:54

Darf der man dann drauf verzichten für das kind Verantwortung zu übernehmen?


15.04.2023, 01:57

( wenn man ohne zu heiraten ein Kind zeigt ) was aber von beiden gewollt war)

1 Antwort

Assalamu Aleykum,

Es ist verpflichtend, dass beide bei Allah diese gewaltige Sünde aufrichtig bereuen müssen. Denn Zina (Unzucht) ist ein großes Verbrechen und eine ungeheuerliche Abscheulichkeit, das direkt nach Shirk (Götzendienst) und Mord kommt. Demjenigen, der Zina begeht, wurde eine gewaltige Strafe angedroht, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Der Erhabene Allah hat gesagt: "Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg." (Surah Al-Israa` 17:32)

Derjenige aber, der aufrichtig bereut, glaubt und verbessert, dem wird Allah vergeben und seine bösen Taten gegen gute eintauschen. Der Erhabene Allah hat gesagt: "Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. – Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets Allvergebend und Barmherzig." (Surah Al-Furqaan 25:68-70)

Der erhabene Allah sagte auch: "Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt."(Surah Taa-Ha 20:82)

Beide müssen außerdem diese Tat verbergen, so wie Allah dieses für sie verborgen hielt und niemandem davon erzählen. Der Prophet (SAW) hat gesagt: „Unterlasset diese schmutzigen Dinge (Sünden), die Allah verboten hat, und wenn einer von euch damit geprüft wird eine dieser zu begehen, dann lasst ihn sie verbergen, so wie Allah sie für ihn verborgen hielt.“ (Al-Bayhaqi; als authentisch eingestuft von al-Albani in „Sahi al-Djami’, Nr. 149)

 Wenn diese Frau nicht dafür bekannt ist, dass sie stets Unzucht begeht und der Mann sich sicher sein kann, dass sie nach ihm keinen anderen Mann mehr hatte, dann muss er die Vaterschaft anerkennen und das Kind zu sich nehmen. Diese Meinung vertritt ein Großteil der früheren Gelehrten. Dies ist die Aussage von Ishaq Ibn Rahawayh, ’Urwah und Sulaiman Ibn Yasar. 

Al Hasan al-Basri und Ibn Sirin haben gesagt: „Das Kind wird dem Mann zugeschrieben, der mit dieser Frau Geschlechtsverkehr hatte, nachdem auf ihn die Hadd-Strafe vollstreckt wurde [1]. Außerdem erbt das Kind auch von ihm.“

Abu Hanifah hat gesagt: „Ich sehe es nicht als bedenklich an, dass wenn der Mann, der mit einer Frau Unzucht begangen hat und sie von ihm schwanger wurde, dass er sie heiratet, während sie noch schwanger ist und sie dadurch deckt. Außerdem ist das Kind sein Kind.“ Dies ist auch die Ansicht von ibn Taimiyah, so wie es in „Madjmu’ al-Fatawah“ (32/112-114,139) erwähnt wurde.

Wenn aber diese Frau mit mehreren Männern Unzucht begangen hat, dann darf das Kind nicht demjenigen zugeschrieben werden, der mit ihr Zina begangen hat. Das uneheliche Kind wird seiner Mutter zugeschrieben.

Wenn die Frau jedoch mit einem Mann ein eheliches Bett teilt (also verheiratet ist), dann aber Ehebruch begeht und schwanger wird und nicht mehr weiß, wer sie nun geschwängert hat, dann wird das Kind dem Mann zugeschrieben, der mit ihr das Ehebett teilt. Denn es ist in beiden Sahih-Büchern der Hadit von Abu Hurairah (RA) verzeichnet, der gesagt hat: Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat gesagt: „Das Kind gehört zu demjenigen, auf dessen (Ehe-)Bett es geboren wurde,....“

Woher ich das weiß:Recherche

Aaaa4665296 
Fragesteller
 15.04.2023, 12:40

Was ist wenn der Man ständig zina begeht , ich auch mal , darf er jetzt sich aus der Verantwortung ziehen .?

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Havin555  15.04.2023, 12:49
@Aaaa4665296

Wenn du vor der Schwangerschaft mit weiteren Männern Zina begangen hast, ist der Mann nicht dazu verpflichtet die Verantwortung zu tragen.

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Aaaa4665296 
Fragesteller
 15.04.2023, 12:50
@Havin555

Und wenn er zina begangen hat auch ? Spielt das keine Rolle? Der man ist doch nicht fein raus ?

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Havin555  15.04.2023, 12:55
@Aaaa4665296

Nein, es geht hier um die Verantwortung von dir und deinem Baby und nicht um ihn und andere Frauen. Wenn du nachdem du Zina mit ihm begangen hast mit einem anderen Mann auch Zina begangen hast ist er nicht dazu Verpflichtet. Das Kind liegt dann in deiner Verantwortung. Islamisch gesehen ist das so ich würde aber trotzdem mal rechtlich nachgehen.

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Aaaa4665296 
Fragesteller
 15.04.2023, 14:48
@Havin555

Krass ich bin Muslime aber das finde ich heftig , das kind kann nix für nix , abgesehen ist er fremdgegangen in der Schwangerschaft und das soll muslimisch jetzt ok sein..naja allah weiss es besser

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Havin555  15.04.2023, 15:47
@Aaaa4665296

Naja also laut dem Zitat:

Al Hasan al-Basri und Ibn Sirin haben gesagt: „Das Kind wird dem Mann zugeschrieben, der mit dieser Frau Geschlechtsverkehr hatte, nachdem auf ihn die Hadd-Strafe vollstreckt wurde [1]. Außerdem erbt das Kind auch von ihm.“

heißt es ja, dass das Kind dem Mann zugeschrieben wird der mit dieser Frau Geschlechtsverkehr hatte. Heißt, dass Kind gehört ihm ebenfalls und erbt somit auch von ihm. Das Kind gehört euch beiden und ihr beiden solltet euch drum kümmern. Wenn der Vater sich sicher sein kann, dass das Kind wirklich ihm gehört und nicht jemand anderen, dann muss er sich drum kümmern.

 Wenn diese Frau nicht dafür bekannt ist, dass sie stets Unzucht begeht und der Mann sich sicher sein kann, dass sie nach ihm keinen anderen Mann mehr hatte, dann muss er die Vaterschaft anerkennen und das Kind zu sich nehmen.

Ich finde es unfassbar stark von dir, dass du nicht anfängst die Schriften von الله zu beleidigen oder sonstiges sondern الله vertraust.

„und wenn du entschlossen bist, dann vertrau auf Allah; denn wahrlich, Allah liebt diejenigen, die auf Ihn vertrauen. [3:159] Wahrlich, wenn Allah euch zum Sieg verhilft, so gibt es keinen, der über euch siegen könnte; wenn Er euch aber im Stich läßt, wer könnte euch da helfen ohne Ihn? Wahrlich, auf Allah sollen die Gläubigen vertrauen.” [3:159] [3:160].

Möge الله dir beistehen.

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Aaaa4665296 
Fragesteller
 15.04.2023, 20:05
@Havin555

Ich vertraue auf Allah, auch wenn ich mich um einiges verbessern muss.Allah war gnädig mit mein Sohn. Wen ich zumindest weiss das er dafür noch bestraft wird ; bin ich erleichtert. Was ich nicht ganz rauslese.es ist schon 1.5 Jahre her seit der Geburt und immernoch nur Gerichte, ich denke es bleibt so; ich wollte nur Hoffnung haben das er dafür vor Gott Rechenschaft ablegen muss, das er eigentlich nach zina Verantwortung übernehmen müsstw

Als das Kind 6 monste war und wir eine Vaterschaftsanerkkung gerichtstermin jatten , schleppte er seine neue Freundin vor Gericht mit der er fremdgegangen ist und verleugnet das kind , seit 1 jahr hat er auf Papier dass es sein kind ist, trotzdem kommt nix

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Havin555  15.04.2023, 21:38
@Aaaa4665296

Das tut mir sehr leid für dich und deinen kleinen Engel. Ich möchte nur, dass du weißt, dass er mit seinen Taten vor Allah, stehen wird und in Rechenschaft gezogen wird für das, was er dir angetan hat. Für jede einzelne Träne wird er in Rechenschaft gezogen. Ich würde an deiner Stelle mir das nicht gefallen lassen und noch mal vor Gericht gehen und Unterhalt verlangen. Es ist schließlich auch sein Kind. Zu sowas wie Zina gehören immer zwei Menschen dazu d.h., dass du UND er vor Allah stehen werdet und ihm das erklären müsst. Vor allem wird er erklären müssen, wie er dir fremd gehen konnte, während er Zina begeht. Zina an sich ist, die zweitgrößte sind im Islam, aber dann auch noch fremdgehen.

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