"Durch die Deutsche post für die Zollabfertigung geöffnet" was bedeutet das?

6 Antworten

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Generell kontrolliert der Zoll die meisten Sendungen aus dem Ausland.

Der Zoll DARF aber wegen des Postgeheimnis nicht selbst Sendungen öffnen - deshalb holt er sich einen DHL-Mitarbeiter dazu, der die Sendung unter Aufsicht des Zollbeamten öffnet.

Kontrolliert wird der Inhalt auf verbotene Gegenstände oder Einfuhren, zur Wertermittlung und zur Gefahrenabwehr.

Hast du die Sendung zugestellt bekommen, ist alles erledigt.

Fällt Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer an, bekommst Du weitere Post vom Zoll, die Abgaben können aber auch per Überweisung bezahlt werden, nach Überweisung der Abgaben stellt DHL die Ware dann zu, weil der Versand die Zustellung an die Heimadresse ja beinhaltet (ich importiere regelmäßig Ware aus Fernost).

PatrickLassan  28.11.2013, 14:26

Der Zoll DARF aber wegen des Postgeheimnis nicht selbst Sendungen öffnen.

Doch, falls ein entsprechender Verdacht besteht.

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Hebelwirkung  28.11.2013, 14:28
@PatrickLassan

Doch.

Das ist Unsinn - ohne einen Beauftragten der Post / DHL oder des Versandunternehmens DARF der Zoll keine Postsendungen öffnen ) Postgeheimnis ! ).

Bei einem entsprechenden verdacht MUSS immer ein Mitarbeiter des Versandunternehmens anwesend sein, das Postgeheimnis ist ein hohes Gut und darf auch nicht ohne richterliche Anordnung im Einzelfall von Zoll gebrochen werden.

Erzähle bitte keinen Unsinn hier - ich importiere regelmäßig Ware aus dem Ausland.

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PatrickLassan  28.11.2013, 14:51
@Hebelwirkung

Das ist Unsinn - ohne einen Beauftragten der Post / DHL oder des Versandunternehmens DARF der Zoll keine Postsendungen öffnen ) Postgeheimnis !

Grundsätzlich hast du Recht, aber das Postgeheimnis wird z.B. durch § 32 Abs. 1 Nr. 15 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeschränkt.

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PatrickLassan  28.11.2013, 14:59
@PatrickLassan

Und durch § 413 Abgabenordnung:

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__413.html

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Hebelwirkung  28.11.2013, 18:20
@PatrickLassan

In beiden genannten Fällen werden Mitarbeiter des entsprechenden Versandunternehmens involviert, um die Sendung zu öffnen !

Reality beats Phantasy.

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KidKillaNr1 
Fragesteller
 28.11.2013, 14:30

Ich wunder mich nur ein wenig über die ganze Sache da es in meinen Fall erst gar nicht ankommen dürfte... Aber wie es aussieht habe ich ja glück gehabt.

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Hebelwirkung  28.11.2013, 14:33
@KidKillaNr1

Ich wunder mich nur ein wenig über die ganze Sache da es in meinen Fall erst gar nicht ankommen dürfte... Aber wie es aussieht habe ich ja glück gehabt.

Nein, der Zoll hat Deine Sendung frei gegeben - sonst wäre ein anderes Schreiben gekommen.

Frei ist eine Sendung, wenn der Mindestwert zur Verzollung oder zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer nicht erreicht wird.

Gefälschte Ware ist bei privatem Umfang des Kaufs durchaus zollgängig, d.h. die bekommst Du zugestellt.

Nicht zugestellt würden illegale Einfuhren, hier wird ggfs. auch der Abholer ermittelt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Gefälschte Ware ist nicht zwingend eine illegale Einfuhr.

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KidKillaNr1 
Fragesteller
 28.11.2013, 14:37
@Hebelwirkung

Also ich habs jetzt einfach mal aufgerissen und mir mal angesehen was die damit gemacht haben und ich sehe die haben das kleine Päckchen (mit nicht ganz so legalem zeug) nicht mal auf gemacht nur eben den Umschlag und das Papier was um das Päckchen gewickelt war denke jetzt auch ist alles ok. :D

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Wenn die Sendung aus dem Ausland kommt, geht sie durch die Zollkontrolle. Der Zoll darf die Sendung nicht öffnen (Postgeheimniss). Darum öffnet sie ein "Postler" der Zoll kontrolliert und der Postler verschließt die Sendung und macht diese Infomation dazu, damit der Empfänger weiß, dass sie nicht von "irgend jemanden" geöffnet wurde, sonderen durch einen "hoheitlichen Akt".

Anscheinend handelt es sich um eine Sendung aus dem Ausland. Wenn der Umschlag etwas enthalten hätte, was nach Ansicht der Post zu verzollen wäre, wäre der Umschlag an das zuständige Zollamt weitergeleitet worden und du hättest lediglich eine Mitteilung über die Weiterleitung zusammen mit einer Aufforderung, die Verzollung vornehmen zu lassen, erhalten. Da das nicht geschehen ist, würde ich mir and deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen.

Das ist völlig normal. Wenn du etwas aus dem AUsland bestellst(nicht EU Länder), und von aussen nicht ersichtlich ist was drin ist, werden solche Sendungen sporadisch geöffnet um zu schauen, ob da was illegales drin ist und oder der Inhalt vieleicht sehr teuer ist. Im Fall dass es was teures ist, müsstest du dann noch Zoll und so zahlen. Da dir die Sendung nun aber geschickt wurde wird auch dass nicht der Fall sein, denn sonst hättest du es abholen müssen.

Die Post würde es dir erst gar nicht zustellen -sondern dich zum Zollamt YX bitten !

ist es aber zugestellt worden -und du kannst feststellen das auch das drin ist was du bekommen solltest - kommt nichts weiteres Schreiben !