duftbaum innenspiegel strafe schweiz?

5 Antworten

Ist mir in 10 Jahren CH nie passiert, bur das Navi an der Windschutzscheibe hat der Polizei in BS mal nicht gepasst - war mir aber egal, stört nirgendwo sonst jemanden, ich kann es sondt nirgendwo hintun und es immer sehen und die Vignette darf ja auch auf die Scheibe.

Im Gesetz steht: In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge (VTS 741.41, Art. 71a Abs. 1) heißt es: “Der Lenker muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, außerhalb eines Halbkreises von 12 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.” Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Zulassungsbehörde Auflagen wie zusätzliche Spiegel, einen Mitfahrer oder ein Begleitfahrzeug anordnen.

Das bedeutet für mich, dass ich keine großen Duftbäume oder Dekorationen haben darf, die meine Sicht durch die Frontscheibe behindern. Kleine Duftbäume, bei denen ich noch gut sehen kann, sind erlaubt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich war vorhin beim MFK (wie Tüv in De) und da hat er mich auch darauf hingewiesen dass das Gehänge (Duftfelge) nicht erlaubt sei und 350 chf Busse kosten würde.

Mir ist das aber noch nie passiert das ein Polizist was gesagt hat, aber ist gibt halt immer welche die es zu Genau nehmen.