Dürftet man früher im Mittelalter einfach so in ein Schloss hingehen und den Grafen besuchen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man mit dem Grafen in irgendeiner (positiven - oder zumindest nicht negativen) Beziehung stand, dann schon. Also, wenn man mit ihm verwandt, verbündet oder ihm übergeordnet war (weil man eine Königskrone sein eigen nannte, z.B.) Aber selbst dann meldete man sich üblicherweise an - denn Adlige reisten im Mittelalter schließlich mit Gefolge. Das wollte untergebracht und versorgt werden ...

Wenn man im Haushalt des Grafen arbeitete, dann natürlich auch. Wobei es dann natürlich kein Besuch im klassischen Sinn war - wenn man beim Grafen vorsprechen "durfte", dann häufig, weil man seinen Unwillen auf sich gezogen hatte und der gräfliche Haushofmeister das nicht aus eigener Machtvollkommenheit regeln konnte.

Als Bauer oder gar Leibeigener hielt man sich aber lieber an die Redewendung "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst." Das machte das Leben erheblich stressfreier ...

Primisent 
Fragesteller
 04.06.2023, 20:06
Als Bauer oder gar Leibeigener hielt man sich aber lieber an die Redewendung "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.

Warum?

Das machte das Leben erheblich stressfreier ...

Und was wenn sie eine Anliegen hatten?

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Janaki  04.06.2023, 20:21
@Primisent

Dann wurde das mit dem Gutsverwalter des Grafen geklärt. Dafür war der da. Mir würde kein Grund einfallen, warum ein Leibeigener, der nicht im Schloss arbeitete, etwas mit seinem Grafen zu tun haben sollte. Höchstens leibeigene Frauen kamen in den "Genuss" der direkten Bekanntschaft mit dem Grafen - wenn dieser das im Mittelalter oft übliche "Recht der ersten Nacht" in Anspruch nahm - und ich glaube, darauf hätten mindestens 99,999% der Betroffenen sehr gern verzichtet.

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Primisent 
Fragesteller
 04.06.2023, 20:24
@Janaki

Was bedeutet die Wort "Leibeigener"?

Und was bedeutet dass " Recht der ersten Nacht"?

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Primisent 
Fragesteller
 05.06.2023, 20:13

Danke.

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Nein, wenn man überhaupt durchgelassen wurde, dann nur mit gutem Grund und dann auch nur, wenn man jemand war.

LG ChrystalDragon7 🍀

Ich bin kein Graf, aber niemand kann einfach so in meine Wohnung kommen, um mich zu besuchen. Das war früher nicht anders.

Die Wachen wussten es zu verhindern. Und beim örtlichen Hochadel durfte sicher nicht Hinz und Kunz vorsprechen. Und schon gar nicht ohne triftigen Grund und Anmeldung.

Nun, nicht "einfach so"; aber man wurde durchgelassen und vom Grafen, Fürst oder König in seinem Anliegen ernst genommen.