Dürfte man in der Schulpause als Schüler*in Süßigkeiten, Softgetränke, Chips etc. an andere Schüler*innen verkaufen?
Ist denn ein Gewerbe angemeldet und dem Unternehmen vonseiten der Schule eine Verkaufserlaubnis auf dem Schulhof erteilt worden?
Nein, ein Schüler*in verkauft die Lebensmittel und hat kein angemeldetes Gewerbe (Verkaufserlaubnis)
3 Antworten
Grundsätzlich ja, aber nicht gewerbsmässig. Gerade bei Lebensmittel sind die Voraussetzungen streng, vor allem was die Hygienemassnahmen betrifft.
Im übrigen: Damit es sich lohnt, musst Du die Dinge teurer verkaufen als sie im Geschäft verkauft werden. Es sei denn, Du kaufst größere Mengen im Großhandel. Ob sich das lohnt?
Haben bei uns mal welche gemacht, das gab dann aber Ärger und wurde verboten.
Wenn Du das regelmäßig machst, handelst Du gewerbsmäßig und musst z.B. das Gewerbe anmelden, Steuern zahlen etc.
Die Schule hat das Hausrecht und kann (und wird) Dir eine derartige Tätigkeit auf dem Gelände der Schule untersagen.