Dürfte ich unter falschen Namen bei entfernten unbekannten Verwandten anrufen oder ist dies strafbar?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das einfache Anrufen und sich im Notfall (falls jemand dran geht) als jemand anderes ausgeben (irgendeine fiktive Person) um dann zu sagen "Tut mir leid, da hab ich mich verwählt".... Das ist nicht verboten.

Verboten ist es aber zu stalken, die sich gezielt auszugeben als beispielsweise "Jugendamtsmitarbeiter Herr X, Polizeikommissar Y, oder Anwalt Klingelstreich und Töchter". Verboten ist es mit Sicherheit eine falsche Identität anzugeben, in der Hoffnung dadurch gezielt an Informationen heranzukommen.

Letztlich wäre es gut wenn man vorher überlegt "Was bezwecke ich mit dem Anruf? Traue ich mich als ich selbst dort anzurufen? Wenn nein, warum nicht? Die reißen mir nicht den Kopf ab"

Nun, anonym bei jemanden anzurufen - macht man einfach nicht. Das ist nicht höflich, man stellt sich mit Nachnamen vor, wenn man irgendwo anruft.

Aber eine Straftat ist das nicht, es sei denn man macht sexuelle Absichten klar.

Z.B. Stöhnen oder anmachen

Solange es kein Identitätsdiebstahl, Nötigung oder sonstige illegalen Straftaten beinhaltet, dürfte es rechtlich gesehn keine Konsequenzen geben. Trotzdem ist es respektlos und hat nichts mit Spaß zu tun.

Strafbar ist das nicht, aber für was soll das gut sein?

Wenn es als Belästigung ausgelegt werden kann, ja.