Dürfen Pädagogen das Handy von Kindern wegnehmen?

10 Antworten

Es kommt darauf an, welche Regelungen in dem Ferienlager vereinbart wurden. Wenn Handyverbot (auch zeitl. Regelung) herrscht, dann hat der Erzieher das Recht, das Handy einzukassieren. Er benützt es ja nicht selbst und er will es sich ja auch nicht aneignen, es ist einfach eine päd. Maßnahme.

Wenn das Kind den Unterricht damit stört und/oder nciht aufpasst, darf der Pädagoge das Handy wegnehmen. Wenn das Kind das Handy in der Pause nutzt, dann ist es in Ordnung. Wobei es hier auch drauf ankommt, was das Kindmit dem Handy macht. Denn Bilder machen, ist nicht immer erlaubt.

Den Eltern stand es ja frei das Handy im Ferienlager abzuholen. Die Pädagogin hatte keine dauerhafte Aneignungsabsicht.

Da es verboten war am Handy zu spielen und das Mädchen sich nicht an das Verbot gehalten hat, finde ich es angemessen das Handy vorübergehend einzuziehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das ähnlich geregelt sein wird, wie in der Schule. Dort dürfen Handy einkassiert werden. Diese müssen dann eben nach Schulschluss an den Schüler oder dessen Eltern zurückgegeben werden.

Dürfen sie und zurückgeben könnten sie auch drauf bestehen das die Eltern es abholen