Dürfen nur leibliche Eltern in den Elternbeirat gewählt werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Sorgerecht bei der Person liegt, kann siea auch in den Elternbeirat gewählt werden. Es geht ja darum, Vertreter der Sorgeberechtigten zu haben, das war in deinem Fall gegeben. Von daher: nein, nicht nur leibliche Eltern können rein gewählt werden, auch die Menschen mit dem Sorgerecht bzw. Erziehungsberechtigte.

Ich selbst kenne so einen Fall. Der Junge ist bei seinen Großeltern aufgewachsen, die hatten das Sorgerecht bekommen. Die Oma war auch im Elternbeirat dabei. (Mal davon abgesehen hätte es uns aber auch nicht gestört, wenn sie nicht das Sorgerecht gehabt hätte. Sie war fleißig dabei und hatte tolle Ideen.)

rotesand 
Fragesteller
 21.03.2018, 13:48

Danke!

Bei mir hatte der Opa auch das Sorgerecht inne (Oma war damals schon gestorben).

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derkuddel  21.03.2018, 13:50
@rotesand

Hätte er es denn gewollt? Elternabende besuchen und darüber hinaus auch noch aktiv sein, das ist manchmal echt anstrengend und man braucht auch einen Partner, der das abfangen kann (da geht teilweise viel Zeit für Aktivitäten drauf).

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rotesand 
Fragesteller
 21.03.2018, 13:55
@derkuddel

Ich glaube nicht, dass er das gewollt hätte. Wenn ihn einer vorgeschlagen hätte, er hätte es wahrscheinlich direkt abgelehnt.

Er war zwar sehr rüstig & aktiv, brachte sich u.a. in der Senioren-Union und im Altenwerk ein, hatte noch bis Mitte 80 stundenweise Nebenjobs, damit er was zu tun hatte ----> aber die Eltern der Realschulklasse waren gegenüber uns eher feindselig eingestellt und sahen in uns unseriöse Ausländer aus der Platte, über deren Familienverhältnisse man sich gern amüsierte & mein Opa war für die Eltern der anderen "dieser ältere Herr, der seine verkratzte Mercedes E-Klasse ganz vorne parkt, damit er nicht so weit laufen muss".

Schon die Elternabende waren für ihn wenig erquicklich, an die "Lästerabende" aka "Elternstammtisch" ist er nie gegangen.

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derkuddel  21.03.2018, 13:58
@rotesand

Keine gute Ausgangssituation, von daher würde ich sagen: gute Entscheidung.

Ich mache aktiv in der Schule mit und finde gerade die Vielzahl der Menschen in jedem Alter / unteschiedliche Herkunft interessant, weil es neue Denkansätze und Ideen mitbringt. Alles Gute für dich!

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rotesand 
Fragesteller
 25.03.2018, 11:17
@derkuddel

Danke!

Es hat an sich prima funktioniert & ich habe durch ihn vieles gelernt von dem ich mir denke, dass es andere aus meinem Jahrgang nicht gelernt haben. Dafür bin ich sehr dankbar!

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Natürlich hätte er auch in den Elternbeirat kommen können.

ersetze "eltern" durch "erziehungsberechtigte"

rotesand 
Fragesteller
 21.03.2018, 13:40

Danke!

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Ich denke mal schon. Vermutlich ist in diesem Fall Erziehungsberechtige = Eltern

rotesand 
Fragesteller
 21.03.2018, 13:42

Ja, das ist er gewesen -----> er hatte das Sorgerecht inne. Meine Schulzeit liegt zwar mindestens 11 Jahre zurück (Mittlere Reife 2007), aber es interessierte mich jetzt doch.

Danke!

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Ja glaube schon
Meine pflegemutter ist im Elternbeirat ich würde sagen das die erziehungs berechtigten dürfen

rotesand 
Fragesteller
 21.03.2018, 13:41

Super, danke!

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