Dürfen nur leibliche Eltern in den Elternbeirat gewählt werden?
Hallo!
Nach einem Artikel über Elternbeiratswahlen denke ich drüber nach, ob der Elternbeirat wirklich nur aus leiblichen Eltern besteht.
Ich bin bei meinem Opa aufgewachsen, der auch bis zum Schluss sämtliche Elternabende besucht hat, jedoch nie im Elternbeirat war. Wenn ihn einer vorgeschlagen hätte, hätte man ihn überhaupt wählen dürfen oder ist das nur für leibliche Eltern gedacht?
Es würde mich daher interessieren, ob auch etwa das Sorgerecht innehabende, als Vormund wirkende ältere Geschwister von Schülern, die Tante/der Onkel, der Opa/die Oma oder ggf. die Pflegeeltern in den Elternbeirat gewählt werden können oder ob der Elternbeirat wirklich nur für leibliche Eltern gedacht ist.
Danke & viele Grüße!
5 Antworten
Wenn das Sorgerecht bei der Person liegt, kann siea auch in den Elternbeirat gewählt werden. Es geht ja darum, Vertreter der Sorgeberechtigten zu haben, das war in deinem Fall gegeben. Von daher: nein, nicht nur leibliche Eltern können rein gewählt werden, auch die Menschen mit dem Sorgerecht bzw. Erziehungsberechtigte.
Ich selbst kenne so einen Fall. Der Junge ist bei seinen Großeltern aufgewachsen, die hatten das Sorgerecht bekommen. Die Oma war auch im Elternbeirat dabei. (Mal davon abgesehen hätte es uns aber auch nicht gestört, wenn sie nicht das Sorgerecht gehabt hätte. Sie war fleißig dabei und hatte tolle Ideen.)
Ich glaube nicht, dass er das gewollt hätte. Wenn ihn einer vorgeschlagen hätte, er hätte es wahrscheinlich direkt abgelehnt.
Er war zwar sehr rüstig & aktiv, brachte sich u.a. in der Senioren-Union und im Altenwerk ein, hatte noch bis Mitte 80 stundenweise Nebenjobs, damit er was zu tun hatte ----> aber die Eltern der Realschulklasse waren gegenüber uns eher feindselig eingestellt und sahen in uns unseriöse Ausländer aus der Platte, über deren Familienverhältnisse man sich gern amüsierte & mein Opa war für die Eltern der anderen "dieser ältere Herr, der seine verkratzte Mercedes E-Klasse ganz vorne parkt, damit er nicht so weit laufen muss".
Schon die Elternabende waren für ihn wenig erquicklich, an die "Lästerabende" aka "Elternstammtisch" ist er nie gegangen.
Keine gute Ausgangssituation, von daher würde ich sagen: gute Entscheidung.
Ich mache aktiv in der Schule mit und finde gerade die Vielzahl der Menschen in jedem Alter / unteschiedliche Herkunft interessant, weil es neue Denkansätze und Ideen mitbringt. Alles Gute für dich!
Danke!
Es hat an sich prima funktioniert & ich habe durch ihn vieles gelernt von dem ich mir denke, dass es andere aus meinem Jahrgang nicht gelernt haben. Dafür bin ich sehr dankbar!
Natürlich hätte er auch in den Elternbeirat kommen können.
ersetze "eltern" durch "erziehungsberechtigte"
Ich denke mal schon. Vermutlich ist in diesem Fall Erziehungsberechtige = Eltern
Ja, das ist er gewesen -----> er hatte das Sorgerecht inne. Meine Schulzeit liegt zwar mindestens 11 Jahre zurück (Mittlere Reife 2007), aber es interessierte mich jetzt doch.
Danke!
Ja glaube schon
Meine pflegemutter ist im Elternbeirat ich würde sagen das die erziehungs berechtigten dürfen
Danke!
Bei mir hatte der Opa auch das Sorgerecht inne (Oma war damals schon gestorben).