Dürfen mich meine Eltern rausschmeißen weil ich homosexuell bin?
Ich bin übrigens 16 Jahre alt und werde in einer Woche 17
11 Antworten
Sie müssen dich noch 1 Jahr am Hals tragen dann dürfen sie dich rausschmeißen.Denn wenn du 18 müssen sie sich nicht mehr um dich sorgen.
Genieß dein letztes Jahr.
Oder du sagst ich hab euch reingelegt,, Februar Februar,ich bin hetero''
Aber das wäre Diskriminierung...Vllt informierst du Mal das Jugendamt.
Brauchst du einen Deutschkurs ? "Jugendamt" im Deutschen : Neutrum.
Deshalb: das Jugendamt, nicht den Jugendamt.
Soviel zum Thema Selbstoptimierung.
Du wirfst anderen vor, ihre Schulsachen aus Mangel an Selbstdisziplin zu vergessen und bist hier nicht in der Lage, deine eigenen Ergüsse noch mal zu lesen, bevor die Welt daran teilhaben darf ?
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Maß an Arroganz.
Ich habe ihr nur gesagt was sie verbessern sollte,wenn sie in der Schule bleiben möchte
Der Fragesteller ist männlich. Hast du da ein Definitionsproblem wie mit "der Jugendamt"
Gib dich nicht auf, lerne Deutsch....
Wenn sie für Verpflegung und Unterkunft sorgen, gibt es wohl keine Verpflichtung, dass sie dich bei sich zu Hause aufnehmen müssen. Sie könnten dich z.B. in einem Internat unterbringen oder für dich eine Wohnung anmieten und dir Geld für Verpflegung zur Verfügung stellen.
Allerdings werden sie Schwierigkeiten mit der Begründung bekommen (insofern diese notwendig ist, weil Du z.B. dagegen klagst). Sie dürfen nämlich auch dein Selbstbestimmungrecht nicht beschneiden, nur wenn Gefahr droht, und das ist aufgrund deiner Homosexualität nicht gegeben.
Wenn die das machen, und sei es auch erst, wenn Du 18 geworden bist, wende Dich ans Fernsehen. Das ist ein Skandal und finsterstes Mittelalter, wenn die das tatsächlich machen sollten.
Nein dürfen sie nicht. Sie haben die Fürsorgepflicht bis du mindestens 18 bist oder für dich selbst sorgen kannst.
Geh zum Jugendamt, die werden das regeln.
Eigentlich ist man immer zum Unterhalt verpflichtet, unabhänig vom Alter und auch nicht nur die Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern auch umgekehrt.
Solange einer sich nicht selbst versorgen kann und der andere in der Lage ist diese Leistung zu erbringen.
So verstehe ich zumindest §1601 BGB.
Das dürfen sie nicht, aber will man in dieser Situation noch bei den Eltern leben?
Die Jugendämter sind für Notfallsituationen rund um die Uhr erreichbar.
"den Jugendamt" - Deutschkursbedarf ?