Dürfen Menschen wirklich erst so spät nach dem Tod begraben werden?

11 Antworten

Hallo Ebrumalta,

Es gibt hinsichtlich von Todesfällen und Bestattungen Vorschriften, die auch die Mindest- und z.T. Höchstfristen vom Tod bis zur Bestattung regeln, siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz .

Wenn der Tod eintritt, dann muss dieser ärztlich festgestellt werden. Dabei hat der Arzt zu entscheiden, ob es sich eindeutig um einen natürlichen (z.B. Herzinfarkt), oder einen nicht natürlichen (z.B. Unfall); oder – wenn nicht eindeutig feststellbar – einen unklaren Tod handelt. Eine solche ärztliche Todesbescheinigung darf frühestens mehrere Stunden nach dem Eintritt des Todes und nach sorgfältiger ärztlicher Untersuchung des Leichnams ausgestellt werden.

Bei unklarem und nicht natürlichem Tod wird die Polizei hinzugezogen und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Im Lauf eines solchen Verfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft dann, ob der Leichnam evtl. obduziert wird und ab wann der Leichnam zur Bestattung freigegeben wird. Solange die Freigabe nicht erfolgt ist, können keine weiteren Schritte der Bestattung vorgenommen werden.

Bei Bestätigung eines natürlichen Todes ist der Leichnam ohne weiteres freigegeben und es können die nächsten Schritte geplant werden. Auf Grundlage der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt, die Voraussetzung für das weitere Vorgehen ist.

In den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer sind die Mindest- und Höchst-Fristen für Bestattungen geregelt. Es wird dabei zwischen Sarg- und Urnenbestattungen unterschieden. Kurz zusammengefasst gilt in der Regel eine Mindest-Frist von 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bis zum frühest-möglichen Bestattungstermin.

Bei Sarg-Bestattungen gilt in der Regel eine Höchst-Frist von einigen Tagen nach Eintritt des Todes, wobei hier auch behördliche Fristverlängerungen möglich sind. Bei Urnenbestattungen können die Höchst-Fristen deutlich länger sein oder gar keine existieren. Manche deutschen Bundesländer schreiben m.W. z.B. vor, dass eine Bestattung im Urnenfall zumindest innerhalb eines Monats erfolgen muss; andere kennen keine Höchstfrist (bedauerlicherweise; der extremste diesbezügliche Fall, von dem ich bislang erfahren habe, war in Bayern, wo ein Sohn die Bestattung der Urne seiner Mutter auf den letzten Samstag im Oktober festsetzen und vornehmen lassen hat, obwohl seine Mutter schon Mitte Juni des Jahres verstorben war ... 😳).

Daher ist das von Dir beschriebene Zeitfenster zwischen dem Eintritt des Todes und dem Bestattungstermin nicht besonders ungewöhnlich; zumal dann nicht, wenn es sich um eine Urnen-Bestattung handeln sollte.

Deinem besten Freund gilt meine aufrichte Anteilnahme.

Ich meine, das geht o.k. Manchmal müssen Ärzte ja auch noch genauere Todesursachen feststellen, wenn es irgendwelche Ungereimtheiten gibt. Meinen Großvater mütterlicherseits konnte man auch erst einige Tage später beerdigen. Er kam aus dem Krieg zurück und lag eines morgens tot im Bett mit Schaum vorm Mund. Aber er hatte zuvor keine Erkrankung. Leider konnte der Arzt, der später mein Hausarzt in der Kindheit war, nichts spezielles finden. Unsere Familie glaubte an Selbstmord, aber Zyankali oder anderes konnte ausgeschlossen werden.

Laut Bestattungsgesetz (NRW) muss innerhalb von 10 Tagen ab Sterbedatum eine Erdbestattung erfolgen.

Bei einer Urnenbeisetzung muss innerhalb von 10 Tagen die amtsärztliche Untersuchung erfolgen und innerhalb von 6 Wochen ab Einäscherungstag muss die Urne beigesetzt werden.

Fristverlängerungen können unter bestimmten Umständen beantragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Bestattungsfristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Frist ist in der jeweiligen Verordnung nachzulesen.

In Bayern muss z.B. die Bestattung spätestens 8 Tage nach der Feststellung des Todes erfolgen (§ 19 BestV)

Nein, die Frist beträgt 10 Tage und meist geht es auch schneller.