Dürfen meine erziehungsberechtigten mir meine Post nicht geben?

1 Antwort

Ja, können sie. Zum einen können die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung/Genehmigung zum Kaufvertrag verweigern und den Kauf rückabwickeln.

Zum anderen dürfen sie aber auch dein Eigentum im Einzelfall aus pädagogischen Gründen zeitweise einbehalten/entziehen, müssen es aber natürlich spätestens am 18. Geburtstag zurückgeben.