Dürfen meine Eltern medizinische Auskunft gegenüber meiner Schule geben, wenn ich 18 bin?

5 Antworten

Du bist 18. Da hat deine Schule Entschuldigungen von dir zu akzeptieren - im Zweifel halt noch drauf ne Bescheinigung vom Arzt.

Die Eltern haben damit gar nix mehr zu tun. Rechtlich gesehen haben diese natürlich aber auch gar keine Schweigepflicht und könnten über alles mögliche Auskunft erteilen.

Mit 18 bist du vollmündig, also darfst du auch deine eigenen Entschuldigungen schreiben. Deine Eltern dürfen Auskunft nun nur noch mit deiner Erlaubnis erteilen. Generell darf sich die Schule nun nicht mehr über deinen Kopf hinweg an deine Eltern richten.

Nein, die Eltern unterliegen nicht der Schweigepflicht. Und die Schule will auch nicht wissen WAS du hast sondern nur DAS du wirklich krank bist und nicht irgnedwo spazieren bist.

Ranzino  07.02.2022, 09:22

die Schule darf die Eltern nicht mehr fragen UND selbst wenn die Eltern Auskunft geben: der volljährige Schüler darf immer was anderes sagen.

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MaryLynn87  07.02.2022, 09:23
@Ranzino

Doch die Schule darf die Eltern fragen. Nur weil man volljährig ist, ist man immer noch unter umständen schulpflichtig.

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Ranzino  07.02.2022, 09:27
@MaryLynn87

schulpflichtg zu sein lässt trotzdem die Eltern draußen; was ist daran jetzt so schwer ? Eltern unterschreiben auch keine Zeugnisse und miesen Noten mehr

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Leon0uezrgui 
Fragesteller
 07.02.2022, 09:34
@MaryLynn87

Ich bin in der Sekundarstufe II und volljährig, also bin ich nicht mehr schulpflichtig.

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Artus01  07.02.2022, 09:46
@Ranzino
die Schule darf die Eltern nicht mehr fragen

Das steht wo?

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Ranzino  07.02.2022, 09:49
@Artus01

immer noch BGB §2 und anverwandte Rechtsthemen.
die Schulordnung kann nicht die Volljährigkeitsbestimmungen des BGB außer Kraft setzen; das ist schlicht nicht möglich.

Eltern sind technisch gesehen ab dem 18. Burzeltag "nur" noch die allerersten biologischen Verwandten und haben eben keine eigenen Vertretungsbefugnisse mehr.

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Artus01  07.02.2022, 09:54
@Ranzino

Du hast es nicht verstanden !

Ich habe gefragt wo es steht das die Schule nicht mehr fragen darf. Das steht in § 2 BGB nicht.

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Ranzino  07.02.2022, 09:57
@Artus01

das wird nicht extra aufgeführt.
du bist volljährig = keiner hat mehr über dich was zu melden außer dir. nicht deine Eltern, nicht deine Oma, nicht deine Sis und nicht Nachbar Kasuppke.

Schulen haben da keine Extrarechte, irgenwo Auskünfte bei Hinz und Kunz einzuholen, denn letzendlich darf der volljährige Schüler solche "fremden" Auskünfte sofort als Lügen bezeichnen.

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Artus01  07.02.2022, 10:00
@Ranzino
das wird nicht extra aufgeführt.

Merke Dir einfach mal eine einfache Sache: Es ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

Fragen sind, egal wonach, nicht verboten, nirgendwo!!!

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Ranzino  07.02.2022, 10:03
@Artus01

Fragen, welche verboten sind:

"sind sie schwanger /in der Gewerkschaft"

beim Einstellungsgespräch. ok, man darf auch lügen.

:)

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Artus01  07.02.2022, 10:12
@Ranzino
"sind sie schwanger /in der Gewerkschaft"

Auch hier die Frage wo das steht am besten gleich noch das entsprechende Strafmass dazu. Viel Glück bei der Suche.

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Ranzino  07.02.2022, 10:17
@Artus01

wer in Einstellungsgesprächen solche Sachen bringt und danach den Bewerber ablehnt, bekommt inzwischen schnell eine Diskriminierungsklage an den Hals. so blöde sind Arbeitgeber zum Glück nicht mehr.

nein, ich suche jetzt keine Urteile dazu raus. such selber :p

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Artus01  07.02.2022, 10:22
@Ranzino
bekommt inzwischen schnell eine Diskriminierungsklage an den Hals.

Das beseutet nicht das die Frage verboten ist, sondern lediglich eine sich daraus ergebende Diskriminierung, gleiches gilt auch für Beleidigungen.

nein, ich suche jetzt keine Urteile dazu raus.

Musst Du auch nicht.

such selber :p

Nein, werde ich nicht, weil ich weiss das nichts zu finden ist.

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Deine Eltern haben keine Schweigepflicht.

Du bist gesetzlich mit 18 eigenmündig und kannst deine eigenen krankschreibungen gültiger weise abgeben, alles andere ist unsinn. Deine Eltern dürfen ohne deine einwilligung keine medizinische auskunft über dich geben.

Phoenix2021  07.02.2022, 09:17

Wer sagt das?

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Ranzino  07.02.2022, 09:20
@Phoenix2021

das BGB und das ist bereits §2 von über tausend.
§1 ist übrigens der Rechtsfähigkeit vorbehalten, welche mit der vollendeten Geburt entsteht.

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Lord2k14  07.02.2022, 09:23
@Phoenix2021

Sie dürfen ohne Einwilligung keine privaten Daten weitergeben. PUNKT.

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:24
@Ranzino

§2 sagt lediglich, dass man mit 18 volljährig ist. Da steht nichts davon drin, dass die Eltern nicht mehr reden dürfen.

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Ranzino  07.02.2022, 09:25
@ErsterSchnee

Volljährigkeit zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich und "Eltern haben nix zu melden" ist ein Teil davon.

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Lord2k14  07.02.2022, 09:27
@Phoenix2021

Das kommt drauf an. Zunächst erst mal Schadensersatz wenn der Sohn klagt. Ob es dann zusätzlich noch eine Strafe gibt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Je nachdem wie schwerwiegend die Verletzung ist….

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:27
@Ranzino

Sachlich kompletter Unsinn.

Selbstverständlich dürfen Eltern etwas über ihre Kinder berichten. Ob sie nun krank sind, einen neuen Job haben, umziehen, Eltern werden oder sich scheiden lassen.

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Ranzino  07.02.2022, 09:31
@ErsterSchnee

nicht bei Krankheiten, das ist privat.

normalerweise wissen Schulen sowas und fragen Eltern gar nix mehr.
bedenke auch, dass bereits Minderjährige ihre Ärzte zu Schweigepflicht gegenüber den Eltern verdonnern können; da haben Eltern von Volljährigen noch weniger was zu melden.

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:32
@Ranzino

Selbstverständlich auch bei Krankheiten.

Eltern unterliegen nunmal KEINER Schweigepflicht.

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Ranzino  07.02.2022, 09:34
@ErsterSchnee

oh doch, auch Eltern. sie werden nur seltener wegen Datenschutzverletzungen verklagt ;)

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Ranzino  07.02.2022, 09:40
@ErsterSchnee

Schulen dürfen Eltern nicht mehr fragen und Eltern dürfen nix mehr sagen. wenn sich jeder daran hält, bekommt auch keiner Ärger.

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:49
@Ranzino

Sonst auch nicht. 🤷 Auch wenn du das gerne hättest - warum auch immer...

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Lord2k14  07.02.2022, 11:42
@ErsterSchnee

Natürlich können sie das, müssen im Zweifel aber mit den Konsequenzen rechnen.

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:18

Die Eltern sollen ja auch nur "gesundheitliche Gründe" bescheinigen - und keine Diagnose nennen...

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:21
@Ranzino

Das akzeptiert die Schule aber nicht. Dann muss er/sie halt jedes Mal ein ärztliches Attest beibringen.

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Ranzino  07.02.2022, 09:33
@ErsterSchnee

die Eltern können gar nix mehr bescheinigen, eben weil sie keine Mediziner sind. wozu sie also noch fragen; die Ärzte des Schülers erzählen denen doch sowieso nix, was sie weitertratschen könnten ?

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ErsterSchnee  07.02.2022, 09:36
@Ranzino

Du verkennst die Situation. Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit der Forderung - sondern darum, ob Eltern der Schweigepflicht unterliegen.

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