Dürfen Lehrer nach dem Grund fürs Fehlen fragen?

9 Antworten

Die Lehrerin muß es nicht wissen und sie hat kein Recht diese Information zu bekommen. Du kannst ihr mitteilen, dass du nicht möchtest, dass die Art der Operation anderen bekannt gemacht wird. Das muß reichen. Falls sie insistieren sollte kannst du dich bei der vorgesetzten Stelle beschweren. Das müsste der Lehrerin eine Rüge wegen Amtsmißbrauchs einbringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Also, dass eine Op durchgeführt wurde muss man selbst nicht mal sagen. Die Info, dass er im Krankenhaus ist reicht völlig aus. Das einzige, worüber sie informieren musst, wenn sie dadurch deinen Sohn stärker bereuen soll. Heißt: hat er Allergien, sollte man dies entsprechend mitteilen. Oder kann er nicht mehr allein essen oder sich fortbewegen.

Das geht die Lehrerin nichts an, sowas fällt auch unter Datenschutze

Dein Sohn wurde entschuldigt! Der Grund geht die Lehrerin absolut nichts an.

die Krankmeldung reicht, ein Grund muss nicht angegeben werden.