Dürfen Lehrer außerhalb der Schulzeit "Strafen" verteilen?
Folgendes:
Wollte mit Freunden Sahnekapseln (wegen Lachgas) kaufen gehen. Dummerweise nicht da wo wir sie sonst immer kauften. Denn hier waren die ab 18 Jahren (bin 16). Ich dachte ich komm damit durch, aber es wurde auch an der Kasse angezeigt. In diesem Moment drehte ich mich um sah meine Lehrerin. Ich hab nicht mit ihr geredet oder so und sie auch nicht weiterhin beachtet. Die Kapseln habe ich nicht bekommen.
Jetzt heute in der Schule schnauzt sie mich an! Ich soll einen Aufsatz schreiben, warum ich wohl denke weshalb die Kapseln ab 18 sind.
Darf sie das überhaupt? Es war weit außerhalb der Schulzeit und ich nicht, dass Lehrer einen auch außerhalb der Schule zurechtweisen dürfen?
Unterlasst bitte Kommentare zu dem Lachgas, und wie schädlich es doch ist etc.
15 Antworten
Das besondere Gewaltverhältnis von Lehrern beschränkt sich auf die Schulzeit, bzw. schulische Aktivitäten. Aber davon abgesehen dürfte es stark in Deinem Interesse liegen, dass die Sache nicht noch schlimmer wird und ggf. Deine Eltern kontaktiert werden. Daher solltest Du in Erwägung ziehen die Strafte, obwohl sie formal nicht gerechtfertigt ist, trotzdem zu erledigen. Das hätte noch den positiven Nebeneffekt, dass Du Dich auch mal mit den Gefahren von Lachgas auseinandersetzten musst, was sicher kein Schaden wäre.......
Ja, oder heute eher Sonderrechtsverhältnis genannt. Ein Beispiel davon ist das Schul- und Hochschulverhältnis.
Nein darf sie nicht, alles was außerhalb der schulzeit passiert ist auch außerhalb der schulzeit und geht den Lehrern ein schei*dreck an....
Dann schreib doch einfach in Deinem Aufsatz, dass Du Dich so darüber gefreut hast, dass Deiner Lehrerin sogar in der Freizeit das erzieherische Wohl am Herzen liegt. Alleine dafür schon lohne es sich, das Gesetz zu missachten.
Wenn jemand, egal wo, versucht, sich illegal zu verhalten, indem er versucht, etwas zu kaufen, was er nicht darf, kann ich jederzeit einschreiten. Und auch seine Eltern benachrichtigen, oder die Polizei oder das Jugendamt. So gesehen hast Du vielleicht noch Glück. Du bist der Böse, Deine Lehrerin ist die Gute.
Sag deiner Lehrerin, dass sie klar zwischen Privatem und beruflichem unterscheiden muss. Wenn du dir in der Schule etwas zuschulden kommen lässt, kann sie dich mit den vereinbarten Mitteln (Schulvertrag) "erziehen".
Für Private Vergehen kann sie ihre Autorität als Lehrerin allerdings nicht benutzen. Du musst nichts machen. Bleib auf jeden Fall standhaft, und lass dich nicht von ihr einschüchtern oder ähnliches.
Gewaltverhätlnis??????