Dürfen Hörgeschädigte bzw gehörlose Menschen überhaupt nen Führerschein machen?

4 Antworten

Klar, ich habe Führerschein gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schwerbehindert: gehörlos und sehbehindert. Taubblind

A, A1, A2, B, BE, AM, L, T - ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen

C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF - ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen

Ja, sofern es keine anderen zusätzlichen Einschränkungen gibt, die zusätzlich behindern.

Ich habe selber eine Hörschwäche, die mich aber beim Autofahren kaum behindert. Wobei diese so schwach ist, dass ich selbst den Bootsführerschein machen dufte, wo es ja tatsächlich Schallzeichen gibt.

Das Martinshorn beim Autofahren ist i.d.R. laut genug, das bekomme ich ohne Probleme schon auf größere Distanz mit und es ist ja optisch (für Leute die gar nicht hören könnten) noch mit dem Blaulicht erkennbar.

Es gibt tatsächlich einige Einschränkungen mit denen man trotzdem den Führerschein machen darf, auch Leute die nicht lesen können (egal ob es an Analphabetismus liegt oder einfach Deutsch noch nicht gut genug zu können) dürfen den Führerschein machen, da ist bei der Theorie nach Voranmeldung eine mündliche Prüfung möglich.

Ja, dürfen sie, solange sie nicht zusätzlich noch eine Seh- oder Gleichgewichtsstörung haben.