Dürfen Eltern verbieten bestimmte Sachen zu kaufen?

8 Antworten

Ja, dürfen sie. Bis 7 Jahre ist ein Kind geschäftsunfähig, danach bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Verträge schwebend unwirksam.

Im Rahmen des Taschengeldes (welches zur freien Verfügung steht) kann sich ein Kind davon unabhängig etwas kaufen. Jedoch nur Dinge, die für sein Alter sind, und keine Ratengeschäfte/Abonnements.

EinGast99  28.09.2019, 08:34

Im Rahmen des Taschengeldes (welches zur freien Verfügung steht) kann sich ein Kind davon unabhängig etwas kaufen. Jedoch nur Dinge, die für sein Alter sind, und keine Ratengeschäfte/Abonnements.

Im Rahmen des TG geht man davon aus dass die Eltern den Kauf erlauben. Erlauben die Eltern den Kauf nicht, ist auch ein Kauf mit geringen Wert rückabzuwickeln oder nicht auszuführen.

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EmmaLyne  10.10.2022, 20:38
@EinGast99 Nope, das sieht das BGB anders („Taschengeldparagraph“): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

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Das darf die Mutter, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Ich glaube wenn das Kind hungert und sich was zu essen kaufen will, geht nicht mehr die Erziehungsfrage vor, sondern das Wohl des Kindes (sofern es wirklich am verhungern ist und nicht bei McDonald’s seine zehn Burger abstauben will).

Ansonsten dürfen Kinder erst ab dem 7. Lebensjahr selbstständig einkaufen. Ausgenommen sind natürlich jugendgefährdende Magazine, Konsumgüter wie Alkohol und Handyverträge, die die Volljährigkeit voraussetzen.

0-7 Jahre = Geschäftsunfähig

Ab dem Zeitpunkt wo das Kind 7 Jahre alt ist darf es sich von seinem Taschengeld kleine Dinge wie einen Schokoriegel oder belegtes Brötchen (Schulbuffet, Bäcker) alleine kaufen (beschränkt geschäftsfähig)

Ab 14-18 ist man dann erweitert beschränkt geschäftsfähig und darf sich dann größere Dinge wie etwa ein Lego, Comics oder ein paar Schuhe.

Mit 18 ist man dann voll geschäftsfähig und darf sich alles kaufen (Ausnahme natürlich illegale Sachen)

Muss allerdings dazu sagen, ich habe mir mit 6 Jahren bei einem Schulausflug auch schon selber etwas süßes gekauft. Ich denke allerdings dass da das Gesetz noch nicht in Kraft war oder es nicht gezählt hat da ja die Lehrkraft anwesend war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja. Wenn du unter 14 bist.unter 18 gilt der Taschengeldparagraf. D.h. Kleinigkeiten darfst du dir kaufen. Bei größeren Sachen kommt nur ein schwebender Vertrag zu Stande, den deine Mutter rückabwickeln kann.

Natuerlich duerfen Eltern Suessigkeiten verbieten, aber glaub mir, das Kind wird schnell herausfinden, dass es in ein anderes Geschaeft gehen kann oder einen Freund schicken.