Dürfen Bilder von Promis veröffentlicht werden?
Dürfen Bilder von Promis veröffentlicht werden? Jetzt werden manche schreiben "ja sie sind eine Person des öffentlichen lebens"
Aber wann ist man das? kann man das nur freiwillig werden oder geht das automatisch? Aber wie
6 Antworten
Ab dann, wenn du einige Follower hast, die Fans von dir sind (Gibt keine Zahl). Du darfst aber keine Fotos einfach veröffentlichen, geschweige denn machen. Auch Personen des öffentlichen Lebens haben ein privates Leben. Du darfst die fragen oder nur Fotos machen, wenn die wirklich offiziell unterwegs sind und nicht privat
Menschen, welche so in der Öffentlichkeit präsent sind, müssen wohl damit leben, dass sie gestalkt und presse-mäßig verfolgt werden.
Sie haben kaum noch Privatleben. Also dürfen sie auch fotografiert werden! Wenn das allerdings in die Privatsphäre reicht, ist es in meinen Augen nicht mehr zu dulden!
Trotzdem gibt es genügend Promis, welche auch das zum Teil sogar provozieren und erlauben!
Auch Promis dürfen nicht einfach so gestalkt und fotografiert werden. Dass es nur selten Konsequenzen hat, wenn gegen das Persönlichkeitsrecht von Promis verstoßen wird, liegt schlichtweg daran, dass die meisten es über sich ergehen lassen und nur dann tätig werden, wenn es Überhand nimmt.
Bilder gehören zur PR - außer man entscheidet, sie als privat zu deklarieren.
Im Deutschland nein, in allen anderen Ländern ja.
Das ist allgemein schwierig zu beurteilen - das kommt immer auf den Einzelfall und den Zusammenhang an, wie das Foto verwendet wird.
Fotos, die die Initmsphäre unangemessen verletzen würden oder in den Bereich des höchstpersönlichen Lebensbereich fallen, dürften (fast immer) tabu sein.
Anders wäre es, wenn man es sogar veranlaßt:
Früher wurde von Harald Juhnke berichtet, daß er, wenn länger nichts von ihm in der Zeitung stand, er sich hat volllaufen lassen und hat dann die BILD-Zeitung angerufen - dann haben die den völlig betrunkenen Juhnke fotografiert und in der Zeitung abgebildet...
Dann gibt es Unterlassungsklagen und ggf. Klage auf Schmerzensgeld/Schadenersatz wegen Rufschädigung etc.
"Fotos, die die Initmsphäre unangemessen verletzen würden oder in den Bereich des höchstpersönlichen Lebensbereich fallen, dürften (fast immer) tabu sein..."
Und was wenn sie trotzdem veröffentlicht werden?