Druck verblasst nach einmal Waschen, Umtauschrecht

8 Antworten

Der Händler muss es meiner Meinung nach umtauschen. Es handelt sich hier um einen Mangel, da die Sache nicht die zu erwartende Beschaffenheit vorweist. § 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Liebe Grüße Ri

Dass der Druck so schnell verblasst ist allerdings etwas ungewöhnlich.
Voraussetzung ist natürlich dass du fas Shirt auch richtig gewaschen hast. Nicht mehr als 40° und am besten 'auf links gedereht' (also das innere nach außen ;-P).
Wenn die beim Händler gleich pampig geworden sind, dann hast du jetzt einen Grund eben nicht mehr zu diesem Händler zu gehen. Es wird in deiner Nähe eventuell noch andere geben die T-Shirt-Druck machen.
Leider wirst du bei diesem Händler wohl weniger Erfolg haben, wenn du Ersatz forderst. Der Wille auf den Kunden einzugehen scheint da wohl sehr schlecht ausgeprägt. Du bist aber genau auf diesen Willen angewiesen. Wie solltest du ihm Schuld nachweisen?
Das wäre mir den Stress nicht wert.Buch das Ganze als Lehrgeld ab und such dir für das nächste Mal einen anderen Händler.

Havege  29.04.2013, 13:26

Wie solltest du ihm Schuld nachweisen?

Hier liegt ein Denkfehler vor.

Der Händler muss hier seine Unschuld beweisen. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler

Das wäre mir den Stress nicht wert.Buch das Ganze als Lehrgeld ab und such dir für das nächste Mal einen anderen Händler.

Und genau wegen solchen Leuten machen solche Händler immer und immer weiter mit so etwas.

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wenne2  29.04.2013, 13:52
@Havege

Und du glaubst dass einen solchen Händler der eine oder andere Kunde, der sich aufregt, kratzt?
Ein lokaler Händler bekommt da schon eher die folgen der schlechten, wichtigsten Werbung zu spüren - der Mund-zu-Mund-Propaganda. Du glaubst do nicht dass ich an dem ein gutes Haar lassen würde. Jeder in meinem näheren und auch weiteren Umfeld würde sehr schnell wissen, was man dort für Erfahrungen machen kann. Das spürt er, wenn auch vielleicht mehr unbewiusst.Wenn ihm der eine oder andere Auftrag durch die Lappen geht, sich das eventuell noch durch andere Seiten bestätigt, dass man ihm nicht trauen kann und immer weniger Aufträge kommen, das spürt er. Aber nicht so einen kleinen Kunden, der sich aufregt, seine Gesundheit schädigt und vielleicht mal 10€ kostet.

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Gunbow112 
Fragesteller
 29.04.2013, 14:01
@wenne2

Ist ein lokaler Händler. Grade deswegen sollte er mich freundlicher Behandeln.

Das der Druck eine schlechte Qualität hat ist wirklich erkennbar, bei 40 grad gewaschen und auf Links gezogen und das Motiv ist stark verblasst. Ich werde jetzt eine Reperatur vordern.

Das die Verkäuferin mich so unfreundlich behandelt hat ist eine andere Sache und das wird daher auch mein letzter Besuch in diesem Laden gewesen sein, egal ob sie mir das T-Shirt jetzt austauscht oder nicht. Kenne es grade das die Verkäufer besonders freundlich werden wenn ein Kunde mit der Ware unzufrieden ist.

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Hallo Kann es dir nur von Schweizer Recht aus sagen. Umtausch ist wenn du dein T-shirt nicht mehr magst oder es zu klein oder zu gross ist. Hier geht es aber um eine mangelhafte Qualität, nach einmal waschen darf ein Druck nicht verschwinden!! Egal ob das T-shirt nur 9.90 war oder teurer. Du hast vom Gesetz aus 1 Jahr Garantie auf Gebrauchsgüter wie Kleidung vom Staat her. Du hast Anrecht auf Wandelung= vom Kaufvertrag zurücktreten und Geld zurück bekommen! Minderung = Rabatt auf das gekaufte T-shirt wenn du es behalten möchtest oder Ersatz = altes T-shirt gegen ein einwandfreies T-Shirt bekommen ! Du bist aber derjenige der eine Mängelrüge machen muss, dass heisst du musst aktiv werden und diesen Fehler nochmals im Geschäft bemängeln. Wenn dies nichts bringt, schreib einen Brief an die Geschäftsleitung!! Und die schreib auch wie du behandelt wurdest!!!

Siumetro1  05.05.2013, 14:04

Ps: Quittung muss nicht vorhanden sein!

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Wenn du die Waschanleitung beachtet hast, liegt hier ein u.U. Mangel vor.

Du kannst von deinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und Nachbesserung bzw. Ersatz verlangen. Ist dies zweimal nicht möglich, so kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

WEnn Du es richtig behandelt hast, dann kannst Du es umtauschen!

Gut wäre es, wenn Du die Quittung noch hättest, es wäre einfacher!

Aber es müsste auch Ohne gehen!

L.G.Elizza