Droht mir die freiheitsstrafe bitte lesen?

10 Antworten

Du hast den Tatbestand des § 202 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses - erfüllt. Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Aber um strafbar zu handeln, bedarf es des Vorsatzes. Das bloße unbefugte fahrlässige Öffnen eines Briefes ist - nichts. Du hast also nicht strafbar gehandelt.

Sollte dich dein Nachbar anzeigen ist es kein Grund zur Sorge. Dem Strafverfahren kannst du ruhig entgegensehen. Abgesehen von der Tatsache, dass dir jeder dein Versehen abnimmt, wenn du einen dir falsch zugestellten Brief versehentlich öffnest, hat der Staatsanwalt sicher Besseres zu tun als dich wegen einer Pille-palle-Tat zu verfolgen.

Quatsch, das passiert alle Tage. Falsche Post im Briefkasten und man greift zuerst zum Brieföffner.

Kann er versuchen dich zu verklagen wie er will.

Wird er keinen Erfolg mit haben.

Eher soll er die Post verklagen, oder wer auch immer ihm diesen Brief zugestellt hat.

Ganz ruhig. Freiheitstrafe auf keinen Fall.

Ja du hast prinzipiell das Briefgeheimnis verletzt. Jedoch muss dir dafür erst mal die Absicht nachgewiesen werden. Ich hätte den Brief auch vermutlich ohne auf die Adresse zu gucken erst mal aufgerisssen und dann erst festgestellt er ist nicht für dich. Also ihn aus Versehen geöffnet, da du, wenn er in deinem Briefkasten ist erstmal davon ausgehen kannst dass er auch für dich ist.

Diese Absicht muss dir auf Wunsch des Antragstellers (202 ist ein Absolutes Antragsdelikt) erst mal nachgewiesen werden. Dagegen spricht zum Beispiel das Aushändigen des Briefs.

Dieser Nachweis ist nahezu unmöglich und kein Staatsanwalt der Welt will sich mit so einem Fall beschäftigen.

Warte ob ne Vorladung kommt ich gehe aber fast nicht davon aus.

Sorry, aber dafür kannst du nichts. Das düften mittlerweile schon vielen passiert sein, das sich ein fremder Brief in einrn anderen Briefkasten verirrt hat.

Das hatte ich selber auch schon, habe es aber noch rechtzeitig gemerkt. Wenn nicht, dann hätte ich den Brief auch gelesen. :)

Da kann sich dein Nachbar nur an den Briefverteiler halten.

Es kann dir nichts passieren, du hast alles richtig gemacht!

Soll er doch die Post verklagen, wenn ihm so langweilig ist...