Doppelstaatler - ist es verboten, mit nicht-deutschem Pass nach D. einzureisen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erst einmal wird man mit dem tuerkischen Reisepass gar nicht erst in den Flieger nach Deutschland kommen. Ein Visum kann da bei einem deutsch-tuerkischen Doppelstaatler nicht drin sein und einen deutschen Aufenthaltstitel kann der auch nicht haben.

Aber gut, nehmen wir mal an, es sei der betreffenden Person nun doch gelungen und jetzt steht sie da nur mit ihrem tuerkischen Pass und moechte nach Deutschland einreisen. Da sie nun aber kein der Passpflicht genuegendes deutsches Ausweisdokument mitfuehrt, begeht sie gem. PassG § 25 Abs. 3 Nr. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 4 des gleichen Paragrafen mit einem Bussgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Abweisen kann man sie aber natuerlich nicht. Es muss ihre Identitaet und ihre deutsche Staatsangehoerigkeit halt anders festgestellt werden, wobei dann sicher auch der tuerkische Pass hilfreich sein kann.


soireedure 
Fragesteller
 15.05.2024, 02:35
Abweisen kann man sie aber natuerlich nicht. Es muss ihre Identitaet und ihre deutsche Staatsangehoerigkeit halt anders festgestellt werden, wobei dann sich auch der tuerkische Pass hilfreich sein kann

Danke für die Antwort. Genau das, was ich die ganze Zeit vermutete.

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soireedure 
Fragesteller
 15.05.2024, 02:51
Also erst einmal wird man mit dem tuerkischen Reisepass gar nicht erst in den Flieger nach Deutschland kommen

Im Falle des Deutsch-Türken mag das stimmen. Dann nimm das Beispiel eines Deutsch-Singapurers (Singapurer dürfen 90 Tage visumsfrei einreisen). Oder Japaners, oder US-Bürger, oder andere Nationalitäten, die bei uns kein Touristenvisum brauchen.

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Woher ich das weiß:Hobby – Internationales Staatsangehörigkeitsrecht interessiert mich.

soireedure 
Fragesteller
 17.05.2024, 09:38

Der Artikel hat mit der Frage nicht das Geringste zu tun.

Die Frage wurde zudem bereits hinreichend beantwortet.

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sumi79  17.05.2024, 09:53
@soireedure Frage:Doppelstaatler - ist es verboten, mit nicht-deutschem Pass nach D. einzureisen?Antwort darauf aus dem Artikel:Welcher Ausweis wird vorgelegt?

Generell muss bei der Ausreise der Ausweis vorgelegt werden, der bei der Einreise in ein Land genutzt wurde.

  • Wer zwei Pässe hat, kann sich frei für einen der beiden entscheiden, muss diesen dann aber für Ein- und Ausreise nutzen.
  • Ausnahme: Eine deutschtürkische Person mit doppelter Staatsbürgerschaft muss bei der Einreise nach Deutschland den deutschen Ausweis zeigen. Reist sie in die Türkei, verlangen die türkischen Behörden den türkischen Pass.
Die Frage wurde zudem bereits hinreichend beantwortet.

Angekommen ist es aber bei dir offensichtlich immer noch nicht.

Aber ok. Soll ja dein Problem sein.

Schöne Zeit! Ich bin hier jetzt endgültig raus.

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soireedure 
Fragesteller
 17.05.2024, 11:41
@sumi79

Lies doch bitte die hilfreichste Antwort oben. Wenn du keine zusätzlichen Erkenntnisse hast, die sich auf die Frage beziehen, verstehe ich nicht, warum du hier Beiträge voller Fettschrift und großen Überschriften verfasst.

Was soll das?

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