Doppelhaus ohne brandschutz Mauer?

4 Antworten

Bei baulichen Veränderungen müssen oft die Pläne der Baubehörde vorgelegt werden. Das hängt aber vom Ausmass der Veränderung und von den Bauvorschriften ab, wann eine Vorlage erfolgen muss.

In solchen Fällen müssen die Brandabschnitte eingezeichnet werden. Diese folgen der Brandschutzverordnung. Es kann durchaus sein, dass das ganze Haus als einziger Brandabschnitt durchgeht. Die Brandschutzvorschriften gehören aber zu den härtesten Auflagen und wurden in den letzten Jahre sehr verschärft.

Das kann dir aber ein Planer für Brandschutz genau beantworten, denn er müsste die Pläne erstellen und unterschreiben, dass sie genügen, bzw. wie die Brandabschnitte im Zuge der Veränderung angepasst werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei der Beschreibung läuten bei mir die Alarmglocken.

Es ist also vermutlich nicht als Doppelhaus gebaut worden, sondern man hat irgendwann Räume aufgeteilt, Zwischenwände hochgezogen. Sprich wenn du Haus 1 abreißen und neubauen willst, stürzt Haus 2 vermutlich auch ein. Ist es beim Bauamt überhaupt als Doppelhaus geführt oder ist es offiziell noch ein Einfamilienhaus?.

Sind die Versorgungsleitungen getrennt ( eigene Wasser/ Strom/Gasanschlüsse?)

Hast du mal die Innenräume nachgemessen und mit der Katasterkarte verglichen? Steht das Haus überhaupt auf einem eigenen Flurstück?

Ihr würde ich auf jeden Fall noch mit einem Bausachverständigen kontrollieren.


Maria1612 
Fragesteller
 02.05.2020, 22:30

Ja also Wasser ist für beide Häuser und da müsste man einen Zähler einbauen.. Damit jeder weiß wie viel er verbraucht weil da eine pumpe steht... Alles andere ist getrennt. Ja das wird alles vermessen und eingetragen was evtl. Uns gehören würde.. Was unsere Grundstück wäre und was nicht. Die Dokumente über die Teilung der Fläche und Räume wird noch geregelt..

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kabbes69  03.05.2020, 09:28
@Maria1612

und wer soll die Teilungsmessung bezahlen? Wenn ein Zwischenzähler eingebaut wird: wo ist der Übergabepunkt des Versorgers? wer ist für die Instandhaltung der Leitung zuständig....

Sofern die Vermessung bereits in Auftrag gegeben ist: Liegt die Teilungsgenehmigung der Bauaufsicht vor?

Sofern man hier unter Teilung Gründung von Wohnungseigentum versteht: eine 2 er WEG ist immer bescheiden. Du renovierst dann, wenn es dem Mehrheitseigentümer gefällt.

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Geregelt wird der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO). Das ist überall unterschiedlich. Meist gilt das nur zwingend für Neubauten. Wenn es so ist kannst Du es wahrscheinlich so lassen.

Das müsste ein Bau-Statiker beantworten können, oder ein Architekt.