Direktor möchte WhatsApp Chat sehen. Muss ich ihm den zeigen?

4 Antworten

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Direktor möchte WhatsApp Chat sehen. Muss ich ihm den zeigen?

Du musst nichts zeigen.

Im Übrigen sind „intime Bilder“ unter Minderjährigen in den meisten Fällen strafrechtlich relevant - passt auf.

Nein muss er nicht. Darf er nicht. Nein. Lehrer dürfen nicht in den Handys ihrer Schüler stöbern und Fotos, Videos, Mail- oder Chatverläufe anschauen, auch nicht, wenn sie dort zum Beispiel verbotenes Bildmaterial vermuten.

Bei WhatsApp Nachrichten gilt grundsätzlich erstmal das Briefgeheimnis, heißt also, dass der Lehrer sich gemäß §202 StGB strafbar gemacht hat. Hierbei droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. In der Realität, wenn es zu einer Anzeige deinerseits kommen sollte, wird er wahrscheinlich eine Geldstrafe bekommen. Für seine berufliche Laufbahn heißt dass dann schlimmstenfalls Suspendierung.

Nein müsst ihr nicht, Day darf nur die Polizei oder eure Eltern.

Nein. Dazu hat er kein Recht. Momentan haben wir noch das digitale Briefgeheimnis. Zumindest bis die Chatkontrolle kommt.