Diebstahl aber Tierabwehrspray (Pfefferspray) mit sich geführt?
Hallo jemand aus dem Kreis der Familie hat ein Ladendiebstahl begangen und hat Pfefferspray mit sich geführt. Nein es waren nicht meine Eltern oder meine Geschwister dennoch aus der Familie. Die Person hat mich um Rat gebeten weil diese Angst hat vor den Konsequenzen. Ich weiß das es mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Kommt man aber auch mit einer Bewährung davon? Er hat aber noch eine andere Sachen offen und zwar Fahren ohne Führerschein… auch ich mache mir jetzt sorgen weil das Diebstahl mit Waffen ist
4 Antworten
Joah, Diebstahl mit Waffe halt eben.
Ist auch nicht das erste Mal, dass er auffällig wird nach der Fahren ohne Führerschein Sache... ich würde ihm vermutlich keine Bewährung geben. Möglich müsste sie sein, aber ich würde nicht damit rechnen.
Und dein Bekannter sollte sich lieber an einen Anwalt wenden, der sich damit auskennt.
Da nocj etwas offen ist wird es ehr keine Bewährung geben. Dumm gelaufen. Bewährung gibt es nur wenn davon aus zu gehen ist das keien weitere Straftat kommt. Davon ist ja bei einer bereits erfolgten 2. Straftat nicht mehr zu rechnen. Vielleicht hat sie Glück und es gibt nur eine hohe Geldstrafe.
Eine hohe Geldstrafe wird es nicht geben mit Sicherheit nicht… mir wäre nur in Sinn gekommen das mit der Bewährung da man ja die Chance bekommt sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Wäre eventuell der Richter bereit es einzugehen. Vielleicht sollte ich einen Anwalt fragen? Was denkst du?
Naja wenn er das pfefferspray nicht genutzt hat sondern nur für andere Fälle zur Selbstverteidigung dabei hatte gibt es da andere Möglichkeiten. Aber meine Meinung ist wer mehrere Straftaten begangen hat selber schuld
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Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligtera)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
Ok ich korrigiere mich wer die Waffe bei sich führt und nicht benutzt hat trotzdem einen Diebstahl mit Waffe begangen
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Bei erfolgreichem versuch wird die Strafe verdoppelt.
Was dabei am ende genau rumkommen wird ist immer schwer vorherzusagen. Es kommt nämlich am Ende immer drauf an wie der Richter die Sache bewertet.
Grundsätzlich kommt es dabei auch nie gut an, wenn schon andere Straftaten im Raum stehen. Zwar ist fahren ohne eine ganz andere Straftat, aber es zeigt nun mal auf, dass man es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt. Das ist auch ein Umstand der bei der Festlegung des Strafmaßes eine Rolle spielen kann. Ein Richter könnte das als verspielte zweite Chance ansehen.
Also rein vom Strafrahmen her steht ja Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre. Geldstrafe wäre also ohnehin nicht drin. Bewährung wäre theoretisch möglich.
Ich würde einen Anwalt zuziehen. Dieser hat in aller Regel mehr Erfahrung und kann eine genauere Schätzung abgeben womit zu Rechnen wäre.
Mit einer Bewährung ist hier nicht zu rechnen da beim anderen Verfahren wenn dort eine Bewährung raus kommt diese gleich mit dem neuen widerrufen wird. Somit wird er dann höchstwahrscheinlich beide strafen absitzen müssen obgleich es 2 unterschiedliche Straftaten sind.
Hm... grade weil Diebstahl mit Waffe ja eine Geldstrafe offen lässt...