Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte bei mir Widerruf beantragt hätten die es auch beantragen können wenn ich im Ausland wohne?
Ich bin von Regensburg nach NRW gezogen nach meinem Unterbringung. nach §63 wo dass zur Bewährung ausgesetzt und auf ich wurde in Nürnberg verurteilt.
und aufgrund meines Verhaltens in der Jüngsten Vergangenheit mit Beleidigungen und Bedrohungen auf Facebook. hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg den Widerruf der Bewährung beantragt, obwohl ich in NRW wohne.
und meine Frage ist, wenn ich innerhalb der EU wohnen würde z.b in Italien, Griechenland, Spanien hätte die Nürnberger Staatsanwaltschaft trotzdem Widerruf beantragen können auch wenn ich im EU-Ausland wohnen würde?
3 Antworten
Für den Widerruf ist dein Wohnsitz egal.
Für die Vollstreckung dieses Widerrufs dagegen nicht. Da gibt's grenzüberschreitend natürlich ein paar Hürden.
Na klar - es gibt Vollstreckungsverjährung aber das sind sviw 3J. Also Flucht ins Ausland. Btw es gibt internationale Haftbefehle.
Lebe mit den Konsequenzen deines Handelns.
ich stelle nur fragen, und möchte sie beantwortet bekommen.