Die Bestellung?

3 Antworten

Ein Angebot muss nicht zurück gezogen werden. Zu einem Vertrag kommt es ja erst, wenn dieses Angebot ANGENOMMEN wird.

Natürlich wird der Anbieter sein Angebot zeitlich befristen. Wie lange das ist, ist seine eigene Entscheidung.

1) Bis zu dem Zeitpunkt, wann gewöhnlich mit einer Antwort gerechnet werden kann. Das ist ein sehr vager Begriff, geht von einigen Tagen bis in Einzelfällen zu einigen Wochen. BGB § 147 Abs.2

2) Solange es noch nicht beim Empfänger eingegangen ist.

Die Fragen sind ganz einfach. Das steht in deiner Mappe bzw. deinen Unterlagen.

Wobei es eigentlich kaum möglich ist das du das nicht selber weißt. Bist du vielleicht öfter Krank gewesen ?

So etwas einfaches müsste jeder beantworten können der im Unterricht anwesend war. Vielelicht sogar jemand der im Unterricht geschlafen hat.