DHL:Kein Schadenersatz zulässig?
Hallo Zusammen
Ich habe nach etwa 7 Wochen auf meinen Nachforschungsantrag folgende Antwort erhalten:
Es tut uns leid, dass Ihre Sendung ihr Ziel nicht erreicht hat.
Sie haben uns mitgeteilt, dass sich in Ihrer Sendung iPhone 13 mini befindet. Dieser Sendungsinhalt wird als Gefahrgut eingestuft.
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, bei deren Beförderung - auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung - Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Eine Vielzahl gewöhnlicher Waren und Güter, wie z. B. Batterien/Akkus, Spraydosen, Reinigungsmittel oder Parfüm, kann diese Sicherheit bereits gefährden.
Der internationale Versand von Gefahrgut mit DHL Paket International ist für Privatkunden oder Geschäftskunden ohne Zusatzvereinbarung nicht zugelassen.
Beispiele, welche Waren als Gefahrgut gelten und damit international nicht versendet werden dürfen, finden Sie in dem beigefügten Dokument für den internationalen Versand.
Der Inhalt Ihrer Sendung verstößt somit gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus diesem Grund können wir Ihnen den entstandenen Schaden leider nicht ersetzen.
Für mich erklärt sich dadurch aber nicht wieso Sie den Artikel nicht einfach an mich zurück senden können oder doch Schadenersatz besteht, da sich der Artikel laut Sendungsverfolgung noch Deutschland befindet und nicht Richtung Italien verschickt wurde. Ist das rechtlich so zulässig? Mir reicht es wenn Sie den Artikel an mich zurück senden.
5 Antworten
Antworte auf das Schreiben und erkläre, dass in dem Iphone 13 Mini kein Akku war und es sich somit nicht um Gefahrgut handelt. Da das Paket nicht mehr auftauchen wird, können sie dir nicht das Gegenteil beweisen.
Ob die Weigerung des versandes rechtlich zulässig ist lässt sich schlecht sagen, davon würde ich aber mal ausgehen, denn selbst wenn die AGB nicht gelten würden wäre es durchaus nachvollziehbar wenn Gefahrgut nicht versendet wird.
Dein handy dürfen sie aber definitiv nicht einbehalten und im Falle eines Verlusts hat der Frachtdienstleister Schadensersatz zu zahlen.
Wende dich an den Verbraucherschutz und führe Beschwerde bei der Bundesnetzagentur!
Gefahrgut? Es werden täglich tausende Mobiltelefone mit Akkus verschickt eine Gefahrgutbeschriftung hab ich da noch nie gesehn. Nimm den Schriftverkehr und geh zur Verbraucherberatung, ich denke die werden dem Saftladen Beine machen. Kostet zwar ne Kleinigkeit lohnt sich aber.
Es ist ganz einfach, dein Paket ist weg, somit können sie es dir nicht zurück schicken, zudem hast du dich vorher nicht informiert und somit etwas verschickt was du so hättest nicht verschicken dürfen deswegen ist DHL aus der Sache raus.
Und wenn Sie es nicht finden?