Verwandte Themen

DHL:Kein Schadenersatz zulässig?

Hallo Zusammen

Ich habe nach etwa 7 Wochen auf meinen Nachforschungsantrag folgende Antwort erhalten:

Es tut uns leid, dass Ihre Sendung ihr Ziel nicht erreicht hat.

 

Sie haben uns mitgeteilt, dass sich in Ihrer Sendung iPhone 13 mini befindet. Dieser Sendungsinhalt wird als Gefahrgut eingestuft.

 

Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, bei deren Beförderung - auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung - Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Eine Vielzahl gewöhnlicher Waren und Güter, wie z. B. Batterien/Akkus, Spraydosen, Reinigungsmittel oder Parfüm, kann diese Sicherheit bereits gefährden.

 

Der internationale Versand von Gefahrgut mit DHL Paket International ist für Privatkunden oder Geschäftskunden ohne Zusatzvereinbarung nicht zugelassen.

Beispiele, welche Waren als Gefahrgut gelten und damit international nicht versendet werden dürfen, finden Sie in dem beigefügten Dokument für den internationalen Versand. 

 

Der Inhalt Ihrer Sendung verstößt somit gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus diesem Grund können wir Ihnen den entstandenen Schaden leider nicht ersetzen. 

 

Für mich erklärt sich dadurch aber nicht wieso Sie den Artikel nicht einfach an mich zurück senden können oder doch Schadenersatz besteht, da sich der Artikel laut Sendungsverfolgung noch Deutschland befindet und nicht Richtung Italien verschickt wurde. Ist das rechtlich so zulässig? Mir reicht es wenn Sie den Artikel an mich zurück senden.

DHL, DHL Versand, Nachforschungsantrag

Meistgelesene Fragen zum Thema Nachforschungsantrag