Deutsche Bank-Depot über DVAG - wie komm ich an mein Geld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du die DVAG mit der Verwaltung deines Vermögens beauftragt hast, musst du dich tatsächlich an die DVAG wenden.

Ist bei mir auch so. Ich bin zwar ganz woanders, kann aber ebenfalls nicht selbst von menem Verrechnungskonto überweisen.


Das ist eine Vermögensverwaltung, und die Deutsche Bank ist hier nur Mittelsmann bzw. stellt die technische Infrastruktur für die Verrechnung. Inhaber des Verrechnungskontos und Berechtigter ist alleine die DVAG. Das ist bei Fondssparplänen eine übliche Konstruktion, wenn sie über Dritte laufen. Hier musst du dich zwingend mit der DVAG auseinandersetzen. Je nach Anlageform kann es aber sein, dass eine Auszahlung des Fondskapitals entweder erst nach X Monaten respektive erst zum Vertragsende möglich ist. Sofern die Fondsanteile im Mantel einer FLV gehalten werden, ist eine Auszahlung tatsächlich nur nach Kündigung derselben möglich. Ob sich das finanziell dann rechnet, darf aber bezweifelt werden.


Inkognito-Nutzer   06.05.2024, 12:37

Bei den Fonds handelt es sich zum Glück um Aktien bzw. Staatsanleihen, die an der Börse gehandelt werden. Ein Verkauf ist also möglich (zumal der Kurs grade gut steht). Den Verkauf der Anteile konnte ich kurioserweise sogar selbst im Online-Banking anstoßen. Nur das Geld vom Verrechnungskonto auf Giro zurücküberweisen geht nicht, da die Option ausgegraut ist.

die Deutsche Bank ist hier nur Mittelsmann bzw. stellt die technische Infrastruktur für die Verrechnung

Ich habe dazu verschiedene Meinungen gelesen. Manche sagen, ich müsse mich an die DVAG wenden und dort meine Vertragsbeziehungen kündigen, andere sagen, ich könne mich direkt an die Deutsche Bank wenden und dort darauf bestehen, mein Geld zu bekommen.

Letzten Endes ist es ja nachweislich mein Geld. Das Geld soll auch zum selben Girokonto zurückfließen, von dem es gekommen ist - gleiche IBAN wie der mittlerweile pausierende Sparplan.

Als Kontoinhaber ist mein Name hinterlegt, nicht das des DVAG-Beraters. Mich erstaunt, dass es trotzdem für die Bank juristisch so schwierig sein soll, meinen Wünschen Folge zu leisten.

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FordPrefect  06.05.2024, 12:46
@Inkognito-Fragesteller

Das ist wie ein Treuhandkonto. Du bist zwar wirtschaftlich Berechtigter, aber nicht verfügungsberechtigt. Es ist so, wie bereits geschrieben. Wende dich an die DVAG.

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Inkognito-Nutzer   06.05.2024, 12:56
@FordPrefect
Wende dich an die DVAG

Was schreib ich denen?

Kommunizieren möchte ich idealerweise nur schriftlich. Sobald ich telefonisch mit denen in Kontakt trete, möchten sie mir was Neues verkaufen, mich umstimmen o.ö. So oder so steht zu befürchten, dass sie sich unkooperativ verhalten werden.

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FordPrefect  06.05.2024, 13:39
@Inkognito-Fragesteller

Nun, ganz einfach, dass du


a) den Sparplan gekündigt,

b) die Fondsanteile veräußert hast und

c)I die DVAG aufforderst, dir das Geld vom Verrechnungskonto auf das Girokonto zu überweisen.

Das Ganze mit Fristsetzung und Einwurfeinschreiben.

Wie gesagt, immer unter der Voraussetzung, dass das Produkt überhaupt kündbar ist.

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