Deutsche Bahn Fahrtkostenerstattung?
ich wäre heute mit der Bahn gefahren:
7:31-8:45 Hannover (IC2532)
8:55-10:33 Altenbeken
11:07-11:44 Höxter Rathaus
Nun der IC2532 nach Hannover ist ausgefallen. Da heute Feiertag ist wäre der nächste Zug über diese Verbindung erst 15:38 gefahren. (Altbecken-Höxter)
Ich habe für das Ticket 27,65€ bezahlt.
Nun wurde ich gezwungen kurzfristig das Ticket für 43,05€ zu kaufen über Uelzen-Kreiensen, da ich in Höxter einen wichtigen Termin habe und nicht mit 8h Verspätung dort ankommen kann.
Insgesamt habe ich nun 70,70€ bezahlt statt der üblichen 27,65 und bin trotzdem eine Stunde verspätet in Höxter.
Was genau kann ich mir jetzt erstatten lassen, da ich nun knapp 43 € mehr bezahlt habe aufgrund der Verspätung
Liebe Grüße,
Markus Mikolai
2 Antworten
Warum hast du eine neue Fahrkarte gekauft? Wer hat dich dazu gezwungen?
Nach den Fahrgastrechten kannst du wegen Ausfall des IC auch eine andere Verbindung über einen anderen Weg zum geplanten Ziel nutzen, ohne dafür einen Aufpreis zahlen oder eine neue Fahrkarte kaufen zu müssen.
https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen
Ja, wenn ich über dieselbe Zugverbindung fahre, ich wurde schon oft vom Schaffner gezwungen eine neue Fahrkarte zu kaufen, wenn der Weg zum Ziel über andere Bundesländer fährt.
Mit was für Fahrkarten warst du dabei unterwegs? Für Fahrkarten des Nahverkehrs oder Angebote wie die Ländertickets gelten die Fahrgastrechte teilweise nur eingeschränkt. Mit Fahrkarten des Fernverkehrs - auch und gerade bei Sparpreis-Tickets mit Zugbindung - ist das dagegen nach meinen Erfahrungen kein Problem.
Mein Ticket ist für
Hannover-Altbeken-Höxter
damit darf ich nicht fahren:
Uelzen-Kreiensen-Höxter
Doch, darfst du. Hast du mal meinen Link aufgerufen? Dort steht u. a.:
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern (mehr dazu hier).
Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).
Das sagt mir jeder Schaffner ich fahre bereits seit mehr als 2 Jahren Bahn.
Tja, und ich seit etwa 40 Jahren...
Mach deine Ansprüche geltend bei der Bahn. Unter dem Stichwort Fahrgastrechte findest du die Formulare und Ansprechpartner
Ja, wenn ich über dieselbe Zugverbindung fahre, ich wurde schon oft vom Schaffner gezwungen eine neue Fahrkarte zu kaufen, wenn der Weg zum Ziel über andere Bundesländer fährt.
Mein Ticket ist für
Hannover-Altbeken-Höxter
damit darf ich nicht fahren:
Uelzen-Kreiensen-Höxter
Das sagt mir jeder Schaffner ich fahre bereits seit mehr als 2 Jahren Bahn.