Deutsche Bahn Fahrtkostenerstattung?

2 Antworten

Von Experte Rheinflip bestätigt

Warum hast du eine neue Fahrkarte gekauft? Wer hat dich dazu gezwungen?

Nach den Fahrgastrechten kannst du wegen Ausfall des IC auch eine andere Verbindung über einen anderen Weg zum geplanten Ziel nutzen, ohne dafür einen Aufpreis zahlen oder eine neue Fahrkarte kaufen zu müssen.

https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen

Paragy517 
Fragesteller
 29.05.2023, 07:45

Ja, wenn ich über dieselbe Zugverbindung fahre, ich wurde schon oft vom Schaffner gezwungen eine neue Fahrkarte zu kaufen, wenn der Weg zum Ziel über andere Bundesländer fährt.

Mein Ticket ist für

Hannover-Altbeken-Höxter

damit darf ich nicht fahren:

Uelzen-Kreiensen-Höxter

Das sagt mir jeder Schaffner ich fahre bereits seit mehr als 2 Jahren Bahn.

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Rolf42  29.05.2023, 08:55
@Paragy517
Ja, wenn ich über dieselbe Zugverbindung fahre, ich wurde schon oft vom Schaffner gezwungen eine neue Fahrkarte zu kaufen, wenn der Weg zum Ziel über andere Bundesländer fährt.

Mit was für Fahrkarten warst du dabei unterwegs? Für Fahrkarten des Nahverkehrs oder Angebote wie die Ländertickets gelten die Fahrgastrechte teilweise nur eingeschränkt. Mit Fahrkarten des Fernverkehrs - auch und gerade bei Sparpreis-Tickets mit Zugbindung - ist das dagegen nach meinen Erfahrungen kein Problem.

Mein Ticket ist für
Hannover-Altbeken-Höxter
damit darf ich nicht fahren:
Uelzen-Kreiensen-Höxter

Doch, darfst du. Hast du mal meinen Link aufgerufen? Dort steht u. a.:

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

  • bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
  • die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
  • einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern (mehr dazu hier).

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).

Das sagt mir jeder Schaffner ich fahre bereits seit mehr als 2 Jahren Bahn.

Tja, und ich seit etwa 40 Jahren...

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