Der Vermieter macht Probleme nach Auszug?

5 Antworten

Der Vermieter ist samt Haus in Österreich und Ihr seid Deutsche, wart also zu Gast im Nachbarland.

Problem ist zunächst einmal, dass hier österreichisches Recht gilt, sodass schon mal viele Antworten, die hier stehen, nicht 1:1 angewendet werden können, so lange nicht klar ist, dass in Österreich gleiches gilt, wie in Deutschland.

Die Kaution wäre in Deutschland überdies erst nach 6 Monaten zurück zu zahlen.

Wollten wir alles noch reparieren und ausräumen, aber leider wurden die Grenzen geschlossen

Das ist großes Pech unter dem derzeit deutschlandweit Millionen von Menschen mehr oder weniger stark zu leiden haben. In Österreich genauso und weltweit darf man wohl annehmen, dass noch viel mehr Menschen noch viel mehr zu erleiden, bzw. zu erdulden haben. Euch ist zunächst durch diese Aktion, die wohl in ihrer Ursache nichts mit dem Corona zu tun hat, ein Vermögensschaden entstanden, bei dem es nun darum geht, ihn so gering wie möglich zu halten. Dem Vermieter geht es im Prinzip genauso.

Er wird also möglichst viel von Euch verlangen, um wenigstens einen nennenswerten Betrag als Schadensersatz am Ende eines Gerichtsprozesses oder im Rahmen eines Vergleichs zu bekommen. Es wird darauf hinaus laufen, dass er die Kaution behalten kann und damit dann zufrieden ist. Das könnte ich mir vorstellen.

Euer Problem ist es jetzt, in Österreich einen Rechtsanwalt zu finden, der Eure Interessen vertritt und das Gericht dazu bringt, Eure Videobeweise anzuerkennen. Ob die verlangten Kosten am Ende ganz oder zum großen Teil berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt. Recht zu haben und Recht zu bekommen, noch dazu im Ausland, sind zwei völlig verschiedene Sachen. Macht Euch auf ein langwieriges Verfahren gefasst oder einigst Euch kurzfristig. Verabschiedet Euch schon mal von Eurer Kaution. Kommt am Ende doch noch was zurück, freut Euch.

Übrigens: Falls Ihr nicht rechtsschutzversichert seid, denkt auch an die ganzen Verfahrenskosten. Manchmal ist ein vermeintlich gutes Vergleichsergebnis ganz schnell durch die Anwalts- und Gerichtskosten aufgefressen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 15:52

Eine eine Rechtschutzversicherung haben wir zum Glück ja :)

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bwhoch2  20.04.2020, 16:05
@Lisa1518

Dann denke ich mal, ist der erste Weg, die RSV anzurufen, den Fall zu schildern und zu fragen, ob Ihr einen deutschen Anwalt aufsuchen sollt, der einen Korrespondenzanwalt in Österreich für Euch sucht oder ob sie Euch direkt einen Anwalt in Österreich vermitteln können.

Der Anwalt, egal ob deutsch oder österreichisch, wird dann eine Deckungszusage der RSV anfordern und wenn die da ist, mit Euch besprechen, wie man vorgehen soll. Vermutlich geht als erstes ein Schreiben vom Anwalt an den Vermieter und dann kommt es auf die Reaktion an. Vielleicht wird ein österreischischer Anwalt auch gleich mal einen Sachverständigen beauftragen, den aktuellen Zustand der Wohnung aufzunehmen. Kostet Geld, aber das wird vermutlich auch durch die RSV gedeckt sein.

Wenn Ihr direkt einen Anwalt in Österreich vermittelt bekommt, ist es durchaus möglich die ganze notwendige Korrespondenz und alle Gespräche über Telefon und per Email zu führen, sodass eine Fahrt nach Österreich unterbleiben kann.

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alexs72  20.04.2020, 16:33

sie brauchen sich, in österreich, gar keinen anwalt suchen...lediglich in deutschland! dieser sucht sich in at einen kooperationsanwalt! inwieweit die deutsche rechtschutzversicherung greift...muß man anfragen!

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Die Räumung und 2 Türen kosten hòchstens 500-1000€

Träumer

Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 14:38

Also ich habe die Selben Türen im Laden für 128€ gesehen... bei der Räumung ging es lediglich um 2 kleine Komode und 1 Ehebett, sonst war alles leer

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Gibt es ein Übergabeprotokoll, wo die neuen Böden erwähnt sind?

Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 14:35

Nein, wir hatten kein Übergabeprotokoll unterzeichnet

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Wiesel1978  20.04.2020, 15:18
@Lisa1518

Dann kann er das nicht nachweisen, Aussage gegen Aussage. Inklusive dem Vudeobeweis.

In Deutschland stehen die Chancen gut.

Aber Du sagtest die Grenzen wurden geschlossen. Da weiß ich nun nicht, welche Rechtsform gültig ist

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Hallo,

Wenn Sie nachweisen können, dass die Schäden Ihnen nicht zurechenbar sind bzw. die Reparaturkosten nicht erforderlich waren, so sollten Sie es gegenüber dem Vermieter verweigern, die Zahlung zu leisten. Sie sollten allenfalls insoweit Zahlung leisten, als der Geldbetrag zur Behebung der Schäden erforderlich ist, die Sie schuldhaft verursacht haben.

Wenn der Vermieter darüber hinaus die Kaution unberechtigt zurückbehalt und auch nach Ablauf von sechs Monaten nach Auszug die Kaution immer noch nicht auszahlt, so sollten Sie rechtlich gegen ihn vorgehen.

Mieterverein, Rechtsanwalt für Mieterschutz.

Türen sind übrigens teuer, erst Recht wenn sie nicht Standart Größen haben

Räumung ebenfalls

Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 14:39

Es waren Standartgrößen und die Selbe Tür kommt im Laden 128€ pro Stück und die Räumung von 2 kleinen Komoden und einem Ehebett ohne Matratzen kann ja wohl keine 5000€ kosten.

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Maleficent666  20.04.2020, 14:42
@Lisa1518

Wieso habt ihr nicht die Türen gekauft wenns ja nur so wenig kostet?

U wie kann ein Hund in so kurzer Zeit zwei Türen ruinieren? Keine Erziehung? Nur alleine?

Was meinst du wer ausgeräumt hat? bestimmt nicht der Vermieter u sie sind gelagert, das zahlst du auch

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Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 14:44
@Maleficent666

Hätte ich gerne gemacht, aber da durch Korona die Grenzen geschlossen worden sind, kamen wir nicht mehr über die Grenze nach Österreich... es war ein Welpe, 4 Monate alt. Sie waren auch nicht ruiniert, es war nur der Lack ein Bischen abgekratzt.

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Maleficent666  20.04.2020, 14:46
@Lisa1518

Das hätte man ja streichen können

Ihr werdet um einen Anwalt nicht drum rum kommen

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Lisa1518 
Fragesteller
 20.04.2020, 14:49
@Maleficent666

War ich eigentlich auch der Meinung, aber auch wenn sie neu wären, gerechtfertigt das nicht den Preis. Es geht ja auch um die Böden. Der Vermieter meint die waren neu, waren sie aber nie und er möchte jetzt auch einen komplett neuen Boden gezahlt haben von uns. Wie gesagt habe ich aber Videos vom Einzigstag, welche ich für meine Familie gemacht hatte, wo man sieht, dass diese nicht neu waren. Und ein Ünergabeprotokoll haben wir trotz Makler nie bekommen oder geschweige denn unterzeichnet.

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