Defizite in der EF?

1 Antwort

Für die Versetzung kann man eine mangelhafte Leistung mit befriedigend oder besser in der Regel (je nach Bundesland) ausgleichen, ja.

Defizite sind aber nicht auszugleichen und von denen darfst du nur eine bestimmte Anzahl sammeln. Das wird aber erst in der Qualifikationsphase wichtig, in der EF ist das egal.

Folgendes gilt für die Versetzung in die Q-Phase für das Land NRW:

Versetzungsmöglichkeiten in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe bei Minderleistungen 
Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird trotz Minderleistungen in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. 

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-I/Versetzungsregelungen-Gymnasium.pdf

Falls du nicht aus NRW kommst, musst du für dein Bundesland selbst nochmal schauen. Das gilt aber in ähnlicher Form meistens so. Eine 5 ist durch eine 3 oder besser auszugleichen. Ggf. kommt aber noch z.B. der Durchschnitt dazu.

P.S. Auch wenn du auf einer Gesamtschule bist, ist deine Oberstufe die gymnasiale Oberstufe. Nicht denken, das würde nur für Gymnasien gelten. So jedenfalls in Nordrhein-Westfalen.