Dauf man wenn man nur Trampelt mit der mofa auf der Straße fahren ohne Führerschein?

5 Antworten

Ich denke nicht. Ein Führerschein berechtigt dich zum Führen eines motorisierten Fahrzeuges im Straßenverkehr. Außerdem ist es wesentlich leichter, mit dem Fahrrad strampelnd durch die Gegend zu fahren.

Wenn dich jemand beim unrechtmäßigen Fahren erwischt, wird das auf absehbare Zeit auch nix mit dem Führerschein werden, soviel ist sicher. Fahr lieber Fahrrad, das ist cooler, als mit einem Mofa rumzustrampeln. Das wirkt so gewollt, aber nicht gekonnt.

TheGrow  09.02.2016, 11:15

So ein Unfug.

Zum Führen einer Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis und somit auch keinen Führerschein.

Selbst wenn er die Mofa mit Motorkraft Führen würde, hätte das allenfalls ein Verwarnungsgeld von 20,00 Euro zur Folge, wenn er die notwendige Prüfung zum Führen von Mofas nicht abgelegt hätte.

Somit ist das völliger Humbug, wenn Du schreibst:

wird das auf absehbare Zeit auch nix mit dem Führerschein werden, soviel ist sicher

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Plautzenmann  09.02.2016, 11:16
@TheGrow

Ich habe das Problem leider nicht, da ich ein "richtiges" Kraftrad fahre. 

Aber danke für die Korrektur. 

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Es wird geprüft, ob das Mofa "geführt" wird. Führen heißt, das Kfz zu bewegen. Laut OLG Oldenburg wird das Kfz auch dann geführt, wenn es durch Treten der Pedale fortbewegt wird. Auch das Abstoßen mit den Füßen  ist laut OLG Düsseldorf ein Führen.

Wer aber ein Kfz führt, bedarf der Erlaubnis. Du benötigst also, auch beim "trampeln" eine Prüfbescheinigung bzw. eine Fahrerlaubnis. Das setzt aber ein Mindestalter von 15 Jahren voraus (§ 10 Ab. 3 FeV).

Hallo dicki2002,

völlig unabhängig, ob die Mofa per Motorkraft oder per Pedale bewegt wird, begeht der Fahrer keine Straftat wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis", da man zum Führen einer Mofa keine Fahrerlaubnis benötigt.

Wer eine Mofa führt, benötigt lediglich eine Prüfbescheinigung, als Nachweis das er die entsprechende Prüfung abgelegt hat.

Ein Verstoß hiergegen wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet:

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Tatbestandsnummer: 205000

Tatvorwurf: Sie führten ein Mofa/einen motorisierten Krankenfahrstuhl *), obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Die Fahrt ohne im Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofa´s hätte nur ein Verwarnungsgeld von 20,00 Euro zur Folge.

Allerdings bin ich jetzt etwas überfragt, ob man die Prüfbescheinigung überhaupt benötigt, wenn man die Mofa ohne Motorkraft, nur mit Nutzung der Pedale benutzt.

Schöne Grüße
TheGrow

Solltest du nicht machen. Wenn sie dich erwischen kannst du schwer beweisen, dass du nicht zwischendurch mal mit laufenden Motor gefahren bist.

Ich denke nicht. Man darf auch nicht mit dem Auto auf der Straße "rollen" ohne Führerschein.