Datei mit personenbezogenen Daten von betrieblichen PC über Internet Privat Email gesendet ohne Absicht, nachprüfbar wenn Browserverlauf gelöscht?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist es noch nachprüfbar?

Ja

Handelt es sich wegen Datenschutz um eine Straftat wenn es Versehentlich passiert ist?

Wie will man denn Absicht bzw. keine Absicht nachweisen? Grundsätzlich ist die Frage zum Versehen eher bei der Strafbemessung entscheidend, nicht bei der Strafbarkeit. Kommt aber auf das konkrete Delikt an.

Adressen von Firmen fallen grundsätzlich nicht unter die Datenschutzgesetze weil es keine personenbezogenen Daten sind. Eventuell ist es eine Art der Wirtschaftsspionage, es kommt halt auf den Wert der Adressen an. (Für mich klingt es ziemlich wertlos)

Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Kommt auf den Wert der Daten ein. In Bezug auf den vorherigen Punkt wohl nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe Software zur DSGVO mitentwickelt, pers. Interesse