Datei mit personenbezogenen Daten von betrieblichen PC über Internet Privat Email gesendet ohne Absicht, nachprüfbar wenn Browserverlauf gelöscht?
Hallo ihr lieben :)
mir ist was ganz blödes passiert und jetzt zerbreche ich mir den Kopf. Ich wollte eigentlich meine Excel Dateien (Private Todo Listen) die ich auf dem betrieblichen PC erstellt habe übers Internet worüber ich mich bei meinem Privaten Email Account angemeldet habe an meine 2. Emailadresse versenden. Jetzt ist aber eine Dienstleisterübersicht mit Adressdaten mitgesendet worden. Ich habe nun den Browser Verlauf gelöscht. Meine Fragen hierzu wären:
Ist es noch nachprüfbar?
Handelt es sich wegen Datenschutz um eine Straftat wenn es Versehentlich passiert ist?
Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Bin um jede Rückmeldung dankbar, bin echt am verzweifeln :(
1 Antwort
Ist es noch nachprüfbar?
Ja
Handelt es sich wegen Datenschutz um eine Straftat wenn es Versehentlich passiert ist?
Wie will man denn Absicht bzw. keine Absicht nachweisen? Grundsätzlich ist die Frage zum Versehen eher bei der Strafbemessung entscheidend, nicht bei der Strafbarkeit. Kommt aber auf das konkrete Delikt an.
Adressen von Firmen fallen grundsätzlich nicht unter die Datenschutzgesetze weil es keine personenbezogenen Daten sind. Eventuell ist es eine Art der Wirtschaftsspionage, es kommt halt auf den Wert der Adressen an. (Für mich klingt es ziemlich wertlos)
Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Kommt auf den Wert der Daten ein. In Bezug auf den vorherigen Punkt wohl nicht.