Das Inkasso fordert Geld (paypal)?

4 Antworten

Akteneinsicht? Was für Akteneinsicht willst du da haben?

Du hast Schulden bei PP, die schalten das Inkasso ein.

Was du bezahlen musst am Ende, hängt von 2 Faktoren ab:

  • Forderung vor dem 01.10.2021 --- maximal 15,00 € Inkassogebühr + 3 € Auslagen
  • Forderung nach dem 01.10.2021 --- 1. Schreiben --- max. 24,50 € Inkassogebühr + 4,90 € Auslagen
  • --- ab dem 2. Schreiben --- 44,10 € Inkassogebühr + 8,82 € Auslagen

Beide Faktoren beziehen HF bis 500 € ein.
Faktor 1 > 0.3 Gebühr RVG
Faktor 2 > 0.5 Gebühr RVG (1. Schreiben), 0.9 Gebühr RVG (ab 2. Schreiben)

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Bei Inkasso GRUNDSÄTZLICH nur per Einschreiben mit Rückschein.

Comp4ny  19.11.2021, 15:43

oder per FAX mit Sendungsnachweis.

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Für wen oder was willst Du "Akteneinsicht"?

Du kannst wahlweise gar nichts tun, die 90 € zahlen und/oder das Inkassounternehmen papierschriftlich anschreiben.

Mit Inkassodiensten telefoniert und emailt man grundsätzlich nicht!

Bei einer Hauptforderung von 50 € finde ich eine Inkassoforderung von 90 € günstig.

Comp4ny  19.11.2021, 15:48
Bei einer Hauptforderung von 50 € finde ich eine Inkassoforderung von 90 € günstig.

Gürnstig? ... aber nicht durchsetzungsfähig.

Faktor 1 > 0.3 Gebühr RVG
Faktor 2 > 0.5 Gebühr RVG (1. Schreiben), 0.9 Gebühr RVG (ab 2. Schreiben)

F1 - bis 01.10.2021
F2 - ab 01.10.2021

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Agamemnon712  21.11.2021, 12:02
@Comp4ny
Gürnstig? ... aber nicht durchsetzungsfähig.

Ich schrieb auch "günstig" anstelle von "durchsetzungsfähig" :)

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Hab auch bis heute keine 2 te Mahnung erhalten ist jetzt länger als 1 Monat her seit der 1 Mahnung

"Keine" Sorge .... PP wird seine Forderung weiterhin "versuchen" über das beauftragte Inkasso seine Forderung beizutreiben.

Was verstehst Du unter "Akteneinsicht" ( die kannst Du bei gerichtliche Verfahren beantragen ) .... ansonsten Du weißt, bei wem Du ursprünglich eingekauft hast . Die Kosten des Inkassodienstes - rund 40 Euro kommen oben drauf - und werden ("erfahrungsgemäß" ) bei weiterer Zahlungsverweigerung steigen.

Comp4ny  19.11.2021, 15:49

Faktor 1 > 0.3 Gebühr RVG
Faktor 2 > 0.5 Gebühr RVG (1. Schreiben), 0.9 Gebühr RVG (ab 2. Schreiben)

F1 - bis 01.10.2021
F2 - ab 01.10.2021

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