Darf unser Nachbar unsere Hecke/Efeu/Holunder selber schneiden oder in Auftrag geben, bzw verlangen?

2 Antworten

Ich habe deine Erläuterung hinsichtlich des Überhangs zwar gelesen, es war mir aber etwas zu verworren, daher will ich nur die grundsätzliche Rechtslage beleuchten:

Maßgeblich für den Überhang ist der § 909 BGB. Danach kann der Nachbar die Beseitigung des Überhangs verlangen. Er kann es aber nur dann verlangen, wenn der Überhang - Wurzeln und Zweige - die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Liegt keine Beeinträchtigung vor, kann er es folgerichtig auch nicht verlangen. 

Selbst abschneiden darf es der Nachbar nur, wenn der Baum/Strauchbesitzer dazu verpflichtet ist, es aber nicht selbst bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist macht. 

Hier der § 910

Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Desweiteren wäre jetzt ein Stutzen der Sträucher kaum zulässig. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet tiefgreifende Eingriffe in Gehölze vom 1.3. bis 30.9. Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € bedroht. 

Ich bin kein Anwalt ;-)

aber:

die Beantwortung deiner Frage richtet sich nach den Gesetzen der Länder hinsichtlich des Nachbarschaftsrechts, d.h. frag`bei deiner zuständigen Kommunalverwaltung/Gemeindeverwaltung nach.

Dort bekommst du mit Sicherheit die richtige Auskunft bezgl. Abstand und Höhe eurer Hecke(n).

Lg