Darf Psychotherapeut Schweigepflicht brechen, wenn Patient eine Straftat begangen hat?
Anzeigepflicht gilt nur bei einigen besonders schweren geplanten Straftaten, das
heißt dann muss der Therapeut eine Anzeige erstatten, soweit ich weiß. Mir geht
es allerdings um die Frage, wann der Therapeut die Schweigepflicht brechen darf (wenn keine Anzeigepflicht besteht). Wenn ein Patient erzählt, dass er jemanden umgebracht, Steuern hinterzogen oder was gestohlen hat, darf Therapeut dann Schweigepflicht brechen und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
6 Antworten
Bei bereits begangenen Straftaten gilt die Schweigepflicht. Diese gilt nicht bei zukünftig konkret geplanten Taten.
ja, muss er brechen bei mord die schweigepflicht, denn sonst ist es strafvereitelung. oder er kann auch anonym hinweise auf den patienten geben an die polizei und die therapie aus anderen gründen beenden....
Es gibt neben dieser Anzeigepflicht seit einigen Jahren ein Melderecht für den Kinderschutz.
Siehe hier:
Ich denke schon das bei geplantem mord zb was gesagt werden kann bzw muss
Guck mal unter „rechtfertigender Notstand“
Genauso wie NonNam geschrieben hat: mir geht es um schon begangene Straftaten.
Aber in der Frage ging es doch um bereits begangene Straftaten.