Darf meine Tochter allein Wohnen und sich bei der Gemeinde anmelden?

3 Antworten

Der Vermieter gibt an die Tochter eine Wohnungsgeberbestätigung heraus , die Tochter hat einen Personalausweis und meldet sich an. Eure Zustimmung zum Mietvertrag hat nichts mit der Anmeldung zu tun. Es kann nicht schaden, dass die Tochter eure schriftliche Zustimmung zur Anmeldung mitnimmt.

Ja sicher. Meine Tochter hatte auch mit 16 eine eigene Wohnung. Sie hat sich dann auch dort bei der Meldebehörde angemeldet als offiziellen Wohnsitz.

Das entscheidet ihr.

Alleine anmelden kann sie sich nicht, dazu müsst ihr dabei sein. Mit 16 ist es aber auch wumpe, wo sie gemeldet ist, da kann sie auch bei euch gemeldet bleiben.