Darf meine Lehrerin das?
Hallo erstmal.
Meine Lehrerin hat mir vor einigen Monaten einen Gegenstand weggenommen, ohne dass ich diesen benutzt habe. Es handelt sich um einen Laserpointer (welcher nicht als Waffe gilt, hab mich erkundigt), der in meinem Mäppchen lag. Mein Sitznachbar hat ihn dann, ohne dass ich es gemerkt habe, genommen und damit auf den Boden geleuchtet (nur ganz kurz). Meine Lehrerin hat den Laser dann einkassiert und wollte, dass meine Eltern zur Schule kommen um den abzuholen. Meine Eltern sind aber beide berufstätig und kommen erst Abends nach Hause. Ich habe nach der Schule versucht, mir meinen Laser im Sekretariat abzuholen, vergeblich. Einige Tage später habe ich meine Lehrerin erneut darauf angesprochen und sie hat sich geweigert, ihn mir auszuhändigen.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Darf sie das überhaupt?
Darf sie einen persönlichen Gegenstand beschlagnahmen und mir diesen nicht zeitnah wieder aushändigen?
Darf sie den Gegenstand behalten, wenn meine Eltern keine Zeit haben?
Und verletzt sie damit nicht mein Eigentumsrecht?
Und bevor jetzt alle wie wild schreiben, dass meine Eltern ja auch dort anrufen können:
Ich habe gefragt, ob man das mit einem Anruf klären könnte, Nein. Und zum Thema Elternabend, meine Eltern haben keine Zeit, immer noch nicht. Außerdem wissen meine Eltern davon gar nichts.
9 Antworten
Ja, sie darf das.
Sie hat dir die Möglichkeit genannt, wie du das Teil wiedererlangen kannst. Das haben deine Eltern nicht getan. Mit einem Anruf hätten deine Eltern das wahrscheinlich auch regeln können, wenn sie keine Zeit für ein persönliches Elterngespräch haben. Das haben sie offensichtlich auch nicht getan, weil Ihnen das wohl nicht wichtig genug war. Ich vermute, du hast deinen Eltern nicht mal gesagt, dass das Teil einkassiert wurde.
Außerdem wissen meine Eltern davon gar nichts.
Das erklärt schon einiges...
Darf sie und ja deine Eltern dürfen es abholen und wenn es halt länger dauert, da ein Termin zu finden.
So etwas hat auch in der Schule nichts zu suchen, ganz einfach.
Ja tatsächlich darf sie solch Gegenstände konfiszieren, ein Laserpointer ist ein gefährlicher Gegenstand zwar keine Waffe aber gefährlich, ein Cutter Messer ist auch keine Waffe aber kann problemlos zweckentfremdet werden und kann Leute verletzen. Genauso wie ein Laserpointer, damit kannst du problemlos die Sicht einer Person schädigen oder diese Person sogar blind machen. Deine Lehrerin hat eine Möglichkeit genannt wie der Laserpointer wieder ausgelöst werden kann, nämlich durch deine Eltern. Wenn deine Eltern keine Zeit bzw. Möglichkeit haben um es persönlich abzuholen musst du eben damit klar kommen das dass Teil weg bleibt! Solche Sachen haben in der Schule absolut nichts verloren! Außerdem hat jede Schule eine Schulordnung in der auch explizit geschrieben steht welche Gegenstände in der Schule verboten sind!
Normalerweise steht das in jeder Schulordnung (meist der erste oder zweite Punkt) ich zitierte mal aus der Schulordnung meiner damaligen weiterführenden Schule "Auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Schulweg ist alles zu vermeiden, was andere Personen in Gefahr bringt. Das Mitbringen von Messern, Feuerwerkskörpern, Laserpointer, Feuerzeugen, Drogen/Alkohol und Waffen ist verboten!"
Ja darf sie.
Sachen dürfen einkassiert werden und dann hängt es an den Erziehungsberechtigten das zu holen.
Das stimmt, in der Schulordnung steht gar nichts davon!