Darf meine Exfreundin das Geschenk von mir zurück verlangen?

11 Antworten

Ein Geschenk ist eine im beiderseitigen Einvernehmen erfolgte Eigentumsübertragung.

Aus diesem Grund

kann grundsätzlich ein Geschenk nicht zurückgefordert werden.

Das könnte man gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 528 nämlich nur dann, wenn

  • der Schenker nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann, allerdings selbst dann nur bei ausgesprochen wertvollen Geschenken wie Haus, wertvollem Auto oder -Schmuck etc.; kleine Geschenke wie z.B. einen Pullover muss der Beschenkte nicht zurückgeben
  • nach  § 530 BGB darf ein Schenker ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht; eine Beleidigung z.B. reicht hierfür übrigens bei Weitem nicht aus, das müsste beispielsweise schon eine schwere (!) Misshandlung o.ä. sein

Du kannst Dich also entspannt zurücklehnen - oder, sollte der Vater seine Drohungen per FB nicht unterlassen (weshalb blockierst Du ihn eigentlich nicht?), ihn auf meine Auskunft hier verweisen und/oder ihn auffordern, seine Drohungen zu unterlassen.

Alles Gute.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Geschenkt ist geschenkt, daran ist im Regelfall nichts zu rütteln.

Eine Rückgabe könnte verlangt werden, wenn Du die Beziehung nur zu dem Zweck aufgebaut hättest, damit sie Dir den Pullover schenkt und wenn Du direkt danach die Beziehung beendet hättest. Das wäre strafrechtlich relevant.

Jenseits des Strafrechts könnte es einen Fall geben, in dem es moralisch unangemessen wäre, den Pullover zu behalten. Nämlich dann, wenn die Beziehung zur Zeit der Schenkung aus ihrer Sicht gerade am scheitern war und sie Dir den Pullover nur zu dem Zweck geschenkt hätte, dass Du z.B. aus Dankbarkeit bei ihr bleibst. Dafür müsstest Du aber zumindest Gründe haben, anzunehmen, dass sie Dir den Pullover aus diesem Grund geschenkt haben könnte.

Nein. Genauso wenig wie du Geschenke von ihr zurück nehmen bzw. fordern könntest. Ihr Vater hat keine rechtliche Handhabe und sollte die Füße still halten. Und selbst wenn der Pulli sehr teuer war, so spielt das keine Rolle, denn sie allein hat dir das Geschenk gemacht und dementsprechend Geld für dich ausgegeben.

Also eigentlich ist der Pullover ja dir, da ist das eigentlich nicht nötig, dass du ihn zurückgeben musst. Deine mittlerweile Ex-Freundin hat dir diesen ja Geschenkt.

Trotzdem würde ich den Pullover zurückgeben. Dann hast weniger Stress an der Backe und sparst Zeit und Aufwand, wenn er wirklich zur Polizei gehen sollte.

Noch ein kleiner Tipp: Wenn ich mich getrennt habe, dann pack ich alles weg, was mich an die Person erinnert oder ich von ihr bekommen habe. Eventuell würde es dir dann leichter fallen, dich nicht mehr so an die Beziehung zu erinnern.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

~mrcomeback

Eine Schenkung kann im Regelfall nur unter sehr engen Voraussetzungen - die hier wohl nicht vorliegen - zurückgefordert werden. Daher wirst du den Pullover wohl behalten dürfen.

Strafrechtlich relevant ist die Sache übrigens nicht. Vor einer Anzeige brauchst du daher keine Angst zu haben.