Rechtliche Sache?

6 Antworten

Nein.

hat in der Beziehung eine Konsole Geschenk bekommen

damit hat der ex das eigentum übertragen und kann es nicht zurückverlangen

Fragger100  10.07.2022, 15:44

Könnte er schon auf Grundlage von §530 BGB

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Kaen011  10.07.2022, 15:45
@Fragger100

Nein. Google einfach mal nach dem BGB 530 unter welchen Bedingungen man ihn anwenden kann.

Wie bei einer Zeitung gilt auch bei Gesetzen nicht nur die Überschrift lesen

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Fragger100  10.07.2022, 15:50
@Kaen011

Den kenne ich auswendig - woher willst du wissen, was dort genau vorgefallen ist? Das lässt sich aus der Frage nicht rauslesen. Wenn grundlegende Dinge aus 530 erfüllt sind, kann er die Schenkung natürlich zurückfordern

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Kaen011  10.07.2022, 15:57
@Fragger100
woher willst du wissen, was dort genau vorgefallen ist?

Und woher willst du wissen was vorgefallen ist? Der 530 kann nur in Ausnahmesituationen überhaupt angewendet werden.

Wie bereits gesagt, Informiere dich unter welchen Bedingungen er angewendet werden kann.

Du darfst mir aber gerne das Szenario nennen was du dir vorstellst was dort vorgefallen ist und wieso nun BGB 530 zur anwendung kommen sollte.

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Fragger100  10.07.2022, 16:00
@Kaen011

Ich glaube du hast meinen Kommentar einfach falsch aufgenommen. Lies meine Antwort oben, die ist ausführlicher. Gesagt, dass Bedingungen zutreffen, habe ich nicht.

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Kaen011  10.07.2022, 16:02
@Fragger100

Gut dann sind wir uns ja einig das dein Kommentar quatsch ist.

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Fragger100  10.07.2022, 16:05
@Kaen011

Und deine Antwort teilweise lückenhaft war denn pauschal zu sagen „Eigentum ist übertragen - kann es nicht zurückverlangen“, ist so auch nicht korrekt

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Kaen011  10.07.2022, 16:08
@Fragger100

Nein. Sie lautet nicht "Das Eigentum kann auf keinen Fall auch nicht in konstruierten sondersituationen zurückverlangt werden".

Ich frage dich erneut nach einem realistischen Beispiel (mit den bekannten Informationen) unter denen der 530 angewendet werden kann. Ich vermute mal dir fällt da auch nichts ein.

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Fragger100  10.07.2022, 16:10
@Kaen011

Eine Erpressung reicht da schon aus. Machst du nicht das, mache ich auch nicht das und das.

Kommt nach Trennung sehr häufig mal vor.

Aber merke schon, kannst dich relativ gut rausreden oder versuchst es zumindest. Scheinst geübt in der Position zu sein, dich verteidigen zu müssen ;)

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Kaen011  10.07.2022, 16:17
@Fragger100

Also das realistischste was dir einfällt ist das hier eine Erpressung stattgefunden hat?

Worauf der EX als Opfer allerdings nicht die Erpressung anzeigt sondern einen Zivilprozess nach 530 BGB aufmachen möchte?

Nette Idee aber auch das funktioniert nicht. Als erstes müsste die Erpressung verurteilt werden bevor man sie im Zivilprozess verwenden kann.

Davon mal abgesehen das es sich bei "Machst du nicht das, mache ich auch nicht das "

I.d.r. nicht um eine Erpressung handelt. Aber auch hier bitte ich dich um ein realistisches Beispiel, was hier vorgefallen sein könnte.

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Soll er sich auf einer anderen Konsole anmelden. Die Spiele und Savegames sind an sein Microsoft Konto geknüpft.

Wenn er sein Passwort weder kennt, noch wiederherstellen kann, hat er es sich redlich so verdient.

Nein, es war ihre Konsole und sie konnte damit machen was sie wollte. Bei der Trennung und als sie ihre Sachen genommen hatte, hätte er ihr sagen können das dort Spiele von ihm drauf sind und er diese Überspielen muss oder wie man das nennt oder das er ihr die Konsole abkauft aber rechtlich gehörte sie ihm das mit den Sachen darauf hätte er ihr sagen müssen bzw. selber machen das sie davon weg kommen auf eine eigene Konsole o.ä. Wenn er aber sich dafür 3 Jahre Zeit lässt, waren ihm die Spiele wohl nicht wichtig, da hat er Pech gehabt, die könnte in der Zeit genauso gut kaputt gegangen sein, Pech gehabt. Und die Konsole gehörte ihr und nicht ihm.

Also ich würde mal davon ausgehen, wenn ich das richtig verstanden habe, dass ja die eigentliche Konsole der Freundin geschenkt wurde, die kann man so nicht zurückverlangen. Der Account der auf der Console noch eingeloggt war, gehört da eigentlich nicht dazu. Bin aber kein Anwalt, bei der Hardware, also nur der Console bin ich mir aber sicher

Konsole Geschenk bekommen

Er könnte nur nach BGB §530 eine Schenkung zurückfordern. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, kann man so nicht rauslesen.

Hat er die Spiele mit verschenkt?

Wenn die Spiele ihm waren, die Konsole aber nicht, war der Verkauf der Spiele nicht korrekt und die Spiele, bzw. deren Wert, stehen dem Ex zu

Gurkensalat2022 
Fragesteller
 10.07.2022, 15:44

Es waren spiele auf der Konsole

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Fragger100  10.07.2022, 15:47
@Gurkensalat2022

Es kommt grundlegend darauf an, was hier übertragen wurden. Nur die Konsole oder die Konsole mit allem, was sie zu diesem Zeitpunkt installiert hatte etc.

Wenn er den Kaufbeleg noch hat, sieht es für die Freundin schlecht aus

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ScarletWitch1  10.07.2022, 15:59
@Fragger100

Wieso? Er hat ihr die Konsole so mit den Spielen Geschenkt und, wenn er nicht extra dazu sagt: Die Spiele gehören mir und ich leihe sie dir nur aus o.ä. dann darf sie natürlich davon ausgehen das es auch ihre Spiele sind das er sie zusammen mit der Konsole ihr schenkt und sie dann damit machen darf was sie möchte.

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Fragger100  10.07.2022, 16:04
@ScarletWitch1

Wenn er eine Konsole verschenkt, kann er auch 1 Millionen Euro in ihr deponieren und diese gehen nicht automatisch an den neuen Besitzer der Konsole über.

Wie gesagt, kommt es darauf an, was er genau gesagt hat etc. Das wird man so nicht mehr beweisen können. Wenn er den Kaufbeleg noch hat, wird er wahrscheinlich auch alles zurück bekommen. Denn wegen solch kleinen Beträgen wird nicht viel herum gemacht.

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