Darf mein Lehrer mir verbieten nach Hause zu gehen/meine Mutter anzurufen wenn ich extreme Kopfschmerzen hab?
Ja steht ja oben^^
9 Antworten
Er darf dir in dem Sinne verbieten, nach Hause zu gehen, da er bzw. die Schule im Rahmen der Schulzeit die Aufsichtspflicht und die Verantwortung für dich trägt, das heißt, wenn dir etwas auf dem Weg nach Hause passieren würde, würden sie zur Rechenschaft gezogen.
Allerdings kann dir nicht verboten werden, ein Familienmitglied, bzw. deinen Erziehungsberechtigten zu verständigen, der daraufhin sagen kann, ob du nach Hause gehen darfst oder nicht oder dich eben abholt. Wenn diese Zusage deiner Mutter, deines Vaters, wie auch immer, erfolgt, übernehmen sie damit die Verantwortung und dein Lehrer kann dich auch nicht in der Schule festhalten.
Landesschulrecht findest Du online. Lese es genau durch. Steht da nicht ausdrücklich Deine Frage beantwortet kann sich bestenfalls Deine Mutter mit der Frage an die nächsthöhere Schulbehörde wenden. Deren Adresse ist im Landesschulrecht zumindest über die Bezeichnung zu finden.
Nein...darfst deiner Mutter zumindest bescheid sagen und sie kann dann entscheiden ob du gehen darfst
Wenn er das tut, geh einfach aufs Klo und ruf dort deine eltern an, frag den lehrer erst gar nicht.
Wahrscheinlich ist das auch nicht erlaubt, wir sind ja die Gebieter über unseren Blasen :)
Boah, ja! Was können wir dafür, dass wir icht in der Pause auf's Klo müssen sonderns erst 15 min später?
Aber auf's Klo zu gehen dürfen sie uns nicht verbieten.
Das stimmt, das ist ein deutsches Grundgesetz, aber mir geht es um ein Schulgesetz was sagt das die Lehrerin das nicht darf, wenn jemand es kennt bitte posten
https://www.jusline.at/Schulunterrichtsgesetz\_%28SchUG%29.html
hier stehen schulgesetze
vielleicht findest du hier eine Antwort
Ja aber es sind so viele Schulgesetze, wie soll ich das passende finden?
https://www.jusline.at/47\_Mitwirkung\_der\_Schule\_an\_der\_Erziehung\_SchUG.html
https://www.jusline.at/45\_Fernbleiben\_von\_der\_Schule\_SchUG.html
hier hätte ich etwas, aber ich weiß nicht, ob das deine Frage beantwortet?
Der 2. Link ist gut.. Leider ist der aber nur fürs fernbleiben, und nicht fürs entbinden vom Unterricht..
Auf keinen Fall!
Gibt es einen § der das bestätigt? wenn ja und du ihn kennst bitte posten, danke :)
Wenn er den begründeten Verdacht hat dass du das nur vortäuschst, dann schon. Wenn jeder Schüler plötzlich Kopf, - Bauch oder andere Schmerzen hat stände er bald alleine da.
Ja es ist so, das meine Kameradin eine rein gehauen bekommen hat(Was ich erst eben erfahren habe) und es dadurch verständlich ist das sie Kopfschmerzen bekommen hat, sie hat ja jetzt auch eine Beule
Es geht also nicht um Dich? Okay, dann kann man dazu nicht viel sagen, weil ja keiner dabei war. Wenns ihr wirklich schlecht ging, sollte sich ihre Mutter mit dem Lehrer zusammensetzen. Ne pauschale Antwort ist da kaum möglich, weil keiner die Situation miterlebt hat.
Es waren Schüler dabei, die dies auch der Lehrerin gesagt hatten, die Lehrerin hatte es trz verboten.
Dann sollte sich die Mutter deiner Schulfreundin drum kümmern.
Dann ergänze ich mal hier meinen anderen Kommentar auf eine Frage Deinerseits zu einer Antwort:
Setzt Euch alle hin und schreibt bitte ausführlich und bitte ohne gegenseitige Absprache den Geschehensverlauf auf. Gebt der Mutter eine Kopie Eures Gedächtnisprotokolls damit sie es ihrem Schreiben an die obere Schulbehörde beilegt.
Binnen 14 Tagen sollte diese dann reagiert haben. Wenn nicht soll die Mutter bitte dann per Einwurfeinschreiben unter Verweis auf ihr erstes Schreiben eine Antwortfrist setzen. Hier ist dann eine Woche wohl angebracht.
Und bitte unbedingt die Mutter machen lassen. Sie hat das Recht und auch die Pflicht.
Danke! Deine Antwort war super, kennst du vllt ein Schulgesetz § der dies bestätigt?