Darf mein Lehrer mich anzeigen, und welche folgen gibt es?

11 Antworten

Natürlich darf dein Lehrer dich wegen Identitätsfälschung anzeigen. Da du aber unter 14 bist, wirst du von deinen Eltern vermutlich mehr stress bekommen als vom Staat.


augsburgchris  02.11.2018, 14:32

Ahhh, Welcher Paragraph im StGB ist denn Identitätsfälschung?

PS: Spar dir die Suche. Du wirst keinen finden.

Die Polizei wird mal bei dir vorbei schauen und ein Wörtchen mit deinen Eltern reden.

Natürlich dürfen sie das!

Du stiehlst/mißbrauchst Identitäten, die nicht die Deinen sind!

Identitätsdiebstahl: die Rechtslage

Identitätsdiebstahl per se ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als

  • § 238 StGB Nachstellung: Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er „unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen“ kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.
  • § 276 StGB Urkundenfälschung: Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr „eine unechte Urkunden herstellt„. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.
  • § 164 StGB Falsche Verdächtigung: Der falschen Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen Dritten „öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen„.
  • § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Opfer von Identitäts-Diebstahl auch zivilrechtlich gegen den oder die Täter vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungsklagen und/oder Forderung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

In der Praxis werden zivilrechtliche Forderungen aber schwer sein, da der Täter zunächst nicht bekannt ist. Hier bleibt dem Opfer nur der Weg der Strafanzeige. Im Wege der Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden kann dann der Name der Person herausgefunden werden, gegen die man zivilrechtlich vorgehen will.

Quelle: https://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/identitaetsdiebstahl


Bleibtprivat432 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 14:35

Aber danke für die Info

augsburgchris  02.11.2018, 14:33

Facebook/Instagram/Snapchat ist kein Rechtsverkehr. Es ist nicht strafbar völlig egal wie alt er ist.

336spencer  02.11.2018, 14:54
@augsburgchris

Wenn auf zivilrechtlicher Seite ein Schaden geltend gemacht werden kann und der FS aufgrund seines Alters schuldunfähig, aber deliktsfähig ist, sehe ich schon Potential, dass z.B. §823 BGB greift. Schau Dir mal OLG Köln Az. 24 U 155/09 an. Ein 9-jähriger fackelte eine Scheune mit Stroh ab --> Schadenersatz.

Und wird er zum Schadenersatz verurteilt, kann er noch 30 Jahre lang ab Rechtskraft des Urteils herangezogen werden.

Aus meiner Sicht mag der FS schuldunfähig sein, aber nur wenn er auch deliktsunfähig ist, wüsste ich nicht, wie man Schadensersatz geltend machen könnte. Und einen Reputationsschaden im Internet ggf. gerade rücken zu können, sehe ich als sehr schwer an.

Korrigiere mich ruhig, wenn ich falsch liege, aber ich sehe es derzeit so.

augsburgchris  05.11.2018, 09:45
@336spencer

Du hast absolut Recht das Kinder an 7 Jahren deliktfähig sind und entstanden Schaden wieder gut machen müssen.

Nur wo siehst du bei einem Identitätsdiebstahl den Schaden? Zumal ja hier nicht mal einer vorliegt sonder der User lediglich Fakeaccounts hat. Das an sich ist nicht strafbar sondern widerspricht höchstens den AGB des Anbieters des Profils. Diesem bleibt es unbenommen den User zu sperren.

Wenn mit dem Fakeprofil Straftaten begangen werden ist dies natürlich strafbar, aber auch hier hat die Verschleierung der Tat keine Auswirkungen. Wird das Fakeprofil lediglich angelegt um andere damit zu verarschen ist das keine Straftat und es entsteht auch kein Zivilrechtlicher schaden.

Wie schon gesagt würden deine obigen Paragraphen nur dann greifen wenn tatsächlich mit dem Profil ein Rechtsgeschäft abgewickelt werden würde was bei der bloßen Erstellung eines Accounts jedoch nicht der Fall ist.

336spencer  05.11.2018, 10:41
@augsburgchris

Guten Morgen. Danke für Deine Antwort.

Aber ist ein Lehrer nicht eine Person, die ein besonderes Vertrauen genießen muss, denn immerhin vertraut man ihr Kinder an.

Wenn nun der FS ein Fakeprofil mit dem Namen des Lehrers angelegt hat und würde irgendetwas tun, was dem Ansehen des Lehrers schaden könnte, so könnte dies doch auch im Berufsleben für Zündstoff sorgen, der nicht sein müsste.

Ich vermag nicht zu sagen, ob man hier schon von falschen Verdächtigungen ausgehen könnte, aber aus meiner Sicht ergibt sich hir Potential, dass dem Lehrer negative Konsequenzen drohen können, die er nicht zu verantworten hat.

Du kennst wahrscheinlich den Fall des Justizopfers Norbert Kuß?

https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Ku%C3%9F

Hier war es die Falschaussage seiner Pflegetochter + das fehlerhafte Gutachten einer Psychologin, welche ihn für über 2 Jahre ins Gefängnis brachten. Zugegeben, es ist nicht direkt vergleichbar, aber könnte sich das, was auf solch einem Fakeprofil zuträgt nicht tatsächlich auch in der Öffentlichkeit zu einem solchen Fall steigern?

Ich hörte mal von einem Fall, bei dem der Nutzer eines Microsoft OneDrive ernste Probleme mit der Justiz bekam:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/12/eine-datei/

Worauf ich hinaus will mit allen drei Fällen:

Es reicht manchmal ein gut gesetzter Zündfunke, um irgendeinen anderen Menschen durch ein Feuer dauerhaft zu brandmarken. Der Ruf ist in Abhängigkeit zum Beruf und Leben der jeweiligen Person aus meiner Sicht durchaus notwendig, um in der Gesellschaft wirklich akzeptiert und anerkannt zu werden.

Wenn ich mir vorstelle, was jemand anstellen könnte, wenn er meinen realen Namen in den Dreck zieht, dann schaudert's mir. Ich würde den Glauben an unser Rechtssystem verlieren, wenn er ungeschoren davonkommt. Die Bereinigung eines Namens vorallem im Internet ist eine problematische Sache, die äußerst langwierig sein kann. Wenn dann noch situationsbedingt Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle dazu kommen, wären das für mich alles finanzielle Lasten, die ich dem Verursacher der Gesamtsituation anlasten wollte.

Bei Youtube gab es mal vor fast über einer Dekade ein junges Bürschchen, der sich "Echter Gangster" nannte und durch wirklich niveaulose Videos Aufmerksamkeit erregte. Auch heute noch findet man diese Videos. Die wird er auch nicht mehr los werden. Hier war er das auch selbst schuld, ohne Frage. Er scheint das durch Bodybuilding-Videos kompensieren zu wollen, aber der Makel wird dennoch lebendig gehalten.

Hab nochmals Dank für Deine ausführliche Antwort.

Bleibtprivat432 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 14:30

Ja ist mir auch klar geworden

Was passiert?

Nichts, du bist nicht strafmündig.


Wieso machst du sowas, was willst du damit bezwecken, Langeweile?

Dann müsste man auf vielen Internetseiten bei Fakeprofilen haufenweise Leute anzeigen.

Kommt aber darauf an, was du dort geschrieben hast, davon schreibst du nichts, wenn das mit den Lehrern stimmt.

Sollte das stimmen, dann werden deine Eltern das erfahren.