DARF MEIN LEHRER DAS (Maßnahmen weil ich eine beleidigung gesagt habe aber leise zu meinem Freund )?

8 Antworten

Es gibt im Schulgesetz einen Gleichbehandlungsgrundsatz, das heißt er muss alle (!) seine Schüler mit Respekt behandeln - seine Schüler ihn natürlich auch. Dass er euch als dumm bezeichnet ist nicht OK. Das darf er streng genommen nicht, weil Lehrer dazu verpflichtet sind, ohne körperliche und ohne verbale/emotionale Gewalt zu erziehen (also komplett ohne Gewalt).

War das das einzige Mal, dass du mit einer solchen Beleidigung negativ aufgefallen bist? Wenn ja, ist das eine sehr überzogene Reaktion von ihm. Wegen einer Beleidigung gibts eigentlich keinen Verweis. Wenn du immer wieder mit solchen Aktionen auffällst, sieht die Sache allerdings etwas anders aus. Ein Verweis ohne Klassenkonferenz geht aber glaube ich nicht.

Und bei der anderen Schule anrufen und über dich reden geht soweit ich weiß auch nicht, weil deine persönlichen Informationen vertraulich behandelt werden müssen. Die Lehrer an deiner Schule dürfen über dich reden, aber nach außen darf außer deinen Eltern eigentlich niemand Informationen über dich von der Schule erhalten. Ob das auch für eine Schule gilt, an der du bereits angemeldet bist, weiß ich nicht.

Moralisch ist das Vorhaben, mal anzurufen, um zu sagen "was da für einer auf sie zukommt", absolut daneben. Auch an der neuen Schule gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und wie soll dich die neue Schule unvoreingenommen kennen lernen, wenn so eine Information kommt?

Eventuell kannst du mal das Schulgesetz googlen und gucken, ob da was über Schülerakten steht. Es ist möglich, dass sachliche Informationen wie Noten oder Ordnungsmaßnahmen (z.B. falls du irgendwann mal nicht mit auf Klassenfahrt durftest oder suspendiert warst) drin stehen und auch an die nächste Schule weitergegeben werden dürfen. Allerdings eben reine Sachinformation, ohne dieses wertende "Guckt mal was da für einer kommt".

Ich kenne dich nicht und weiß nicht, wie du dich in der Schule verhältst, daher kann ich auch nicht beurteilen, wie wahrscheinlich es ist, dass du verdient in Schwierigkeiten bist oder ob der Lehrer übertreibt.

Wenn du weiter zur Schule gehen willst und nicht nach der 10. aufhören willst, wünsche ich dir dafür alles Gute und dann solltest du das versuchen. Eben, wenn das dein eigener Wunsch ist. Ich hoffe, du kommst aus der blöden Situation nochmal raus. Hau rein, lass dich nicht unterkriegen und streng dich ordentlich an.

Maja0403 hat recht. Warum "dumm" eine Beleidigung sein soll, erschließt sich mir nicht. Es ist z.B. dumm, eine solche Beleidigung auszusprechen. Wieder eine subjektive Frage, zu der man noch die Meinung des Lehrers hören müsste.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor

Er darf euch nicht beleidigen! Das ist verboten das kannst du melden
Allerdings war dein Verhalten auch nicht in ordnung aber ich finde der Lehrer übertreibt maßlos ich glaube aber leider dass er das tatsächlich machen darf aber er darf euch nicht beleidigen

Ja klar der lehrer darf die Maßnahmen einsetzen die er für richtig hält

Alles was er machen will ist erlaubt und legitim

Aber was bedeutet "bis zu den ZPs"?


Speculoos  08.05.2017, 16:40

Erzähl doch nicht so etwas wenn du es nicht weißt! Es wäre furchtbar, wenn Lehrer alles dürften, was sie für richtig halten.

Es gibt einen Unterschied zwischen pädagogischen Maßnahmen (Nachsitzen, Ordnungsdienst, Handy wegnehmen) und Ordnungsmaßnahmen (Schulverweis, Ausschluss von der Klassenfahrt, Suspendierung, usw.).

Pädagogische Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das heißt du kannst nicht Dazwischenlabern mit 5 Stunden Nachsitzen bestrafen. Diese Maßnahmen kann ein Lehrer ohne Absprache mit der Schulleitung ergreifen, allerdings muss er beim Nachsitzen die Eltern informieren.

Ordnungsmaßnahmen kommen erst an die Reihe, wenn schon pädagogische Maßnahmen ergriffen wurden und das Verhalten sich nicht zum Positiven verändert. Diese müssen aber mit Klassen- und Schulleitung abgesprochen werden und auch die müssen angemessen sein. Ein Ausschluss von der Klassenfahrt geht zum Beispiel nicht ohne Klassenkonferenz.

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eine beleidigung bleibt leider eine beleidigung egal in welcher sprache es ausgesprochen wird,

am besten du reagierst so als ob es dir leid tut, du nicht nachgedacht hast/ es ein "jungenstreich" gewesen ist aber sucht trotzdem das gespräch mit dem schulleiter, dass du sein verhalten nicht akzeptierst und eine änderung wünschst (sprich das der schulleiter mal mit dem lehrer reden soll)

wegen einer beleidigung gleich mit einem verweis trohen zu wollen ist ein wenig übertrieben, kommt jedoch auf die position des lehrers an (sprich wenn es dein klassenlehrer ist hat er gewisse rechte, aber als normaler lehrer muss er dafür einen antrag stellen, welche von der schulleitung abgenickt werden soll)

das beste wäre gewesen wenn du nach dem vorfall direkt das persönliche gesprech mit dem schulleiter gesucht hättest


Speculoos  08.05.2017, 16:35

Auch ein Klassenlehrer kann nicht einfach einen Verweis durchziehen ohne das mit der Schulleitung zu regeln.

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